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Pflegebedürftige und behinderte Heimbewohner sind in besonderer Weise abhängig vom Heimträger: Er stellt Ihnen die Unterkunft, die Verpflegung, die Pflege und die Betreuung zur Verfügung. Die Bewohner stehen daher unter dem besonderen Schutz des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und der Heimaufsicht/FQA. Rechtliche Grundlagen
Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG trat am 01. 08. 2008 in Kraft und hat den Zweck, den umfassenden Schutz der Heimbewohner sicher zu stellen. Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualiatätsgesetz - AVPfleWoqG trat am 01. 09. 2011 in Kraft und regelt u. a. Heimaufsicht einschalten anonym. die baulichen und personellen Mindestanforderungen von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, die Mitwirkung und Teilhabe von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen sowie die Weiterbildung von verantwortlichen Personen in stationären Einrichtungen.
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Für eine dauerhaft erkrankte Leitungsfunktion ist eine Interimslösung herbeizuführen. Fazit Fachkraftquote Das Urteil verdient Zustimmung und dürfte über Niedersachsen hinaus zu beachten sein. In seiner äußerst ausführlichen Begründung werden Berechnungs- und Bewertungsmaßstäbe hinsichtlich Personalschlüssel und Qualitätsanforderungen dargestellt.
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Telefonnummer. : 030/ 90229-1209,
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