Was soll er dort sagen, soll er dort überhaupt etwas sagen? Er hat uns glaubhaft versichert, dass er selbst keine Steine geworfen hätte. Nun, wir wissen, dass das vor Strafe nicht schützt. Er ist bisher nicht auffällig gewesen, hat keinerlei Vorstrafen oder Kontakt zur Polizei gehabt. Vorladung gefaehrliche koerperverletzung . Es wäre gut, wenn uns ein Anwalt vielleicht jetzt schon mal Verhaltensregeln nennen könnte. Vielen Dank
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Diese Antwort ist vom 26. 2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen
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Sehr geehrte Anfragende,
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage und darf Ihnen diese unter Berücksichtigung ihrer Sachverhaltsschilderung sowie ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Möglicherweise hat sich der Sohn ihrer Freundin vorliegend einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Die gefährliche Körperverletzung sieht im Erwachsenenstrafrecht als Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Vorladung Gefährliche Körperverletzung Strafmaß
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Im Falle einer Verurteilung wird vorliegend Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, da der Sohn als siebzehnjähriger Jugendlicher ist. Abweichend vom Erwachsenenstrafrecht steht beim Jugendstrafrecht nicht die Strafe sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Aus diesem Grund sieht das Jugendstrafrecht zur Ahndung etwaiger Straftaten verschiedene Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe vor. Da nach Ihrer Sachverhaltsschilderung niemand verletzt wurde, kommt hier der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung in Betracht. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass überhaupt dritte Personen durch die Würfe gefährdet worden sind. Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat der Sohn ein umfassendes Schweigerecht. Er muss lediglich Angaben zu seiner Person (Name, Anschrift, Geburtsort und Geburtsdatum) und insbesondere keine Angaben Sache tätigen. Vorladung oder Anklage wegen Körperverletzung – wie geht es weiter und was sollte man beachten. Ich empfehle Ihnen dringend, von diesem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Eine Verpflichtung, der Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten, besteht im Übrigen nicht.