Damit ist die Änderung aber noch nicht vollzogen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie die neue Firma müssen Sie im Handelsregister eintragen lassen. Das können Sie nicht selbst tun. Sowie der Gesellschaftsvertrag bei der Gründung der GmbH notariell beurkundet werden musste, gilt dies auch für die Änderung. Sie müssen also mit dem Protokoll der Gesellschaftsversammlung zu einem Notar gehen und die Änderung notariell beurkunden lassen. Zuständig hierfür ist der Geschäftsführer der GmbH. Nach der Beurkundung leitet der Notar die nötigen Schritte für die Anmeldung beim Handelsregister ein. § 54 GmbHG - Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung - dejure.org. Möchten Sie Ihre GmbH umbenennen, müssen Sie einen Notar beauftragen
(Bild: Pixabay/Peter H)
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Welche Schritte notwendig sind, wenn Sie eine GbR gründen möchten, erfahren Sie in unserem nächsten Beitrag.
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Der Gesellschaftsvertrag kann noch andere Erfordernisse aufstellen. (3) Eine Vermehrung der den Gesellschaftern nach dem Gesellschaftsvertrag obliegenden Leistungen kann nur mit Zustimmung sämtlicher beteiligter Gesellschafter beschlossen werden. und
§ 54
Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung
(1) Die Abänderung des Gesellschaftsvertrages ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung ist der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrages beizufügen; er muß mit der Bescheinigung eines Notars versehen sein, daß die geänderten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages mit dem Beschluß über die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut des Gesellschaftsvertrages übereinstimmen. (2) Bei der Eintragung genügt, sofern nicht die Abänderung die in § 10 bezeichneten Angaben betrifft, die Bezugnahme auf die bei dem Gericht eingereichten Dokumente über die Abänderung. Satzungsänderung gmbh notar german. (3) Die Abänderung hat keine rechtliche Wirkung, bevor sie in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft eingetragen ist.
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Praxistipps Haushalt & Wohnen Möchten Sie eine GmbH umbenennen, ist das gar nicht so einfach. Was Sie diesbezüglich wissen und beachten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z. B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos. GmbH umbenennen - So gehen Sie vor Haben Sie eine GmbH gegründet, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister eingetragen. Der Name der GmbH ist die Firma, unter der die Gesellschaft dort verzeichnet ist. Der Name, also die Firma der GmbH, wurde von den Gesellschaftern in einer Gesellschafterversammlung als Gegenstand des Gesellschaftsvertrages festgelegt. Satzungsänderung gmbh notar us. Um der GmbH nun einen neuen Namen zu geben, müssen Sie eben diesen Gesellschaftsvertrag ändern. Dazu müssen Sie wieder eine Gesellschafterversammlung einberufen und die Mehrheit der Gesellschafter müssen der Änderung des Namens und somit auch des Gesellschaftsvertrags zustimmen und dies beschließen. So geht es weiter nach dem Beschluss Der Beschluss der Gesellschafter während einer Gesellschafterversammlung ist der erste Schritt zur Namensänderung einer GmbH.
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§ 378 Abs. 2 FamFG begründe kein eigenes Antragsrecht des Notars, sondern allein die Ermächtigung, die Tätigkeit der eintragenden Behörde anzuregen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Beschwerdeführerin. Sie ist der Ansicht, der beurkundende Notar sei als Vertreter auch zur Abgabe von Eintragungsänderungen im Namen der Gesellschaft gegenüber dem Registergericht bevollmächtigt. II. ) Die Beschwerde der Antragstellerin ist gem. § 382 Abs. 4 FamFG i. m. Muss eine Satzungsänderung vom Notar bestätigt werden? - Vereinswelt. § 374 Nr. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, da sie form- und fristgerecht eingelegt wurde, §§ 63, 64 FamFG. Die Beschwerde ist auch begründet. Das Registergericht hat die Anmeldung der Beschwerdeführerin vom 10. 2011 zu Unrecht beanstandet. Die von dem verfahrensbevollmächtigten Notar vorgenommene Anmeldung als Vertreter der Beschwerdeführerin in Eigenurkunde und unter Bezugnahme auf § 378 Abs. 2 FamFG abgegebene Anmeldung ist durch die in Absatz 2 dieser Vorschrift enthaltende Ermächtigung abgedeckt. Der Notar hat die streitige Erklärung erkennbar in Vertretung der Beschwerdeführerin abgegeben, nachdem er zuvor den entsprechenden Beschluss der Gesellschafter vom 24.
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2011 (UR Nr. 17/2011 des Notars … mit Amtssitz in …) beurkundet hatte. Dies wird durch den Zusatz "i. " deutlich. Diese Erklärung wirkt gem. § 164 Abs. 1 S. 1 BGB unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Das reicht aus, um den Anforderungen des § 12 Abs. 1 HGB und des § 378 Abs. 2 FamFG genüge zu tun. Weder der Wortlaut des § 378 Abs. 2 FamFG noch dessen Sinn und Zweck stehen einer solchen Auslegung entgegen. Die Anmeldung einer Satzungsänderung ist ein verfahrensrechtlicher Antrag auf Eintragung in das Handelsregister, der in der Form des § 12 HGB abzugeben ist (Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Schaub, HGB, 2. Auflage 2008, § 12 Rdnr. 29 m. w. N. ; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 12 Rdnr. 1). Dadurch soll nach der sachlichen Änderung der Satzung durch die Gesellschafter das weitere gem. Satzungsänderung gmbh notar usa. § 54 Abs. 3 GmbHG rechtlich vorgeschriebene Verfahren eingeleitet werden. Anders als z. B. die Erklärung nach § 8 Abs. 2 GmbHG muss diese Anmeldung weder höchstpersönlich erfolgen noch setzt sie über die bereits beurkundete Satzungsänderung hinaus einen weiteren Willensentschluss der Gesellschafter voraus.
O. ; OLG Celle, NJWE-FER 2000, 109). Zudem setzte § 129 FGG entgegen § 378 Abs. 2 FamFG eine Anmeldepflicht ("des zur Anmeldung Verpflichteten") voraus, die für das Güterrechtsregister nicht besteht. III. ) Eine Kostenentscheidung ist wegen des Erfolges des Rechtsmittels ebenso wenig veranlasst wie eine Festsetzung des Beschwerdewerts, § 131 Abs. 3, 7 KostO.