Zwei Wege der Praxiswertermittlung
Dabei kann man die Arztpraxis unter zwei Aspekten beleuchten, die in der allgemeinen Bewertungslehre anerkannt sind:
Der eine Aspekt ist die "Praxis-Rekonstruktion", also die Frage, wie lange es dauern würde, die bewertete Praxis in allen Einzelteilen zu reproduzieren. Kanzleimanagement | Kaufpreisfindung bei Freiberuflerpraxen: „Modifizierte Ertragswertmethode“ oder „Umsatzwertverfahren“?. Das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Praxisbewertung. Der zweite Aspekt ist die " Goodwill-Verflüchtigung ", also der Zeitraum, innerhalb dessen ein Übernehmer die Beziehungen zu den Patienten der Praxis auf sich selbst überträgt und einen eigenen Goodwill ( lesen Sie dazu auch den Beitrag "Wenn der immaterielle Wert richtig teuer wird") aufbaut. Viele Experten bevorzugen den Aspekt der Praxis-Rekonstruktion, das heißt, wie lange es dauern würde, eine adäquate Praxis aufzubauen. Eine übliche Aufbauphase erstreckt sich bei Haus- und Zahnarztpraxen über einen Zeitraum zwischen zwei und vier Jahren, bei Facharztpraxen zwischen drei und fünf Jahren und bei rein gerätemedizinischen Praxen mit stark überwiegender Überweiserstruktur rechnet man mit vier bis sechs Jahren.
- Kanzleimanagement | Kaufpreisfindung bei Freiberuflerpraxen: „Modifizierte Ertragswertmethode“ oder „Umsatzwertverfahren“?
- Ertragswertverfahren zur Unternehmensbewertung – am Beispiel erklärt · [mit Video]
Kanzleimanagement | Kaufpreisfindung Bei Freiberuflerpraxen: „Modifizierte Ertragswertmethode“ Oder „Umsatzwertverfahren“?
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Zahnarzt, der einen nachhaltigen Zukunftsertrag von 200. 000 Euro erwirtschaftet, dafür selbst arbeiten muss. Das ist bei dem Besitzer der Zahnradfabrik anders. Der hat einen angestellten Geschäftsführer, spielt tagsüber Golf und hat trotzdem jährlich einen Gewinn von 200. 000 Euro. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, müssen wir vom Ertrag das abziehen, was der Übernehmer woanders bei gleicher Tätigkeit als angestellter Zahnarzt verdienen würde, sagen wir mal 100. Das nennt man den kalkulatorischen Arzt-/Unternehmerlohn. Ertragswertverfahren zur Unternehmensbewertung – am Beispiel erklärt · [mit Video]. Dann bleiben als "Rendite" 100. 000 Euro "Übergewinn" übrig (= 200. 000–100. 000 Euro). Schließlich müssen wir das Ganze noch in eine Nettobetrachtung umwandeln, weil auch hier die Vergleichbarkeit unabhängig von den persönlichen Verhältnissen sichergestellt werden muss. Der Übernehmer ist ja nur fiktiv, deshalb wählen wir den Steuersatz der typisierten Ertragssteuer von 35 Prozent. Es verbleibt ein "nachhaltiger Reinertrag" von 65.
Ertragswertverfahren Zur Unternehmensbewertung – Am Beispiel Erklärt · [Mit Video]
In Hinblick auf alternative Wertermittlungsverfahren ähneln sie sich insgesamt aber mehr, als dass sie sich unterscheiden. David Gerginov publizierte unter anderem zum Thema Schuldenbremse und beschäftigt sich heute mit allen Fragen rund um Wirtschaft, Politik und Finanzen.
Dieses Inhaberentgelt spiegelt den persönlichen Arbeitseinsatz des Praxisinhabers wieder, da dieser persönliche Arbeitseinsatz als wertmäßige Größe in der steuerlichen Buchhaltung nicht enthalten sein kann. Die Höhe des kalkulatorisch anzusetzenden Inhaberentgeltes orientiert sich in der Praxis häufig an den Gehältern von Oberärzten in Krankenhäusern, aber auch am wirtschaftlichen Erfolg der zu bewertenden Praxis und an Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Berücksichtigung eines individuellen Inhaberentgeltes ist eine der vom BGH erhobenen Forderungen an eine gerichtsfeste Berechnung des Praxiswertes. Vom Praxisergebnis zum Praxiswert
Die Prognose eines objektivierten (übertragbaren) Praxisüberschusses nach Inhaberentgelt stellt in allen wichtigen Methoden zur Praxiswertermittlung gleichermaßen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum Praxiswert dar. Dies gilt sowohl für die Bewertung einer Zahnarztpraxis, als auch für die Bewertung einer Arztpraxis. Unterschiede zwischen den verschiedenen Methoden zur Praxiswertermittlung werden offenbar, wenn es im zweiten Schritt darum geht, den Praxisüberschuss in einen Praxiswert zu übersetzen.