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Diese Antwort ist vom 26. 10. 2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
zu 1) Ohne Einsichtnahme in die Betriebsvereinbarung und den Arbeitsvertrag vermag ich keine anschließende rechtliche Beurteilung abzugeben. BR-Forum: Nichteinhaltung von Betriebsvereinbarungen - was hat man als Betriebsrat für Möglichkeiten? | W.A.F.. Zu 2) Grundsätzlich verjähren die Ansprüche nach drei Jahren ab Beginn des nächsten Kalenderjahres in dem der Anspruch fällig geworden ist. ABER: Oftmals sind Arbeits -, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Ausschlussfristen geregelt, die die Geltendmachung von Ansprüchen nach Ablauf einer wesentlich kürzeren Zeit ausschließen. Auch dies vermag ich ohne Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumente nicht abschließend zu beurteilen. Ich rate Ihnen dass sich diesbezüglich direkt an einen Rechtsanwalt zu wenden und die Vereinbarungen prüfen zu lassen.
Br-Forum: Nichteinhaltung Von Betriebsvereinbarungen - Was Hat Man Als Betriebsrat Für Möglichkeiten? | W.A.F.
Diese läuft jetzt Ende Februar 2016 ab. Eine generelle Einhaltung der Sollzeitkonten wird dann aber immer noch nicht herbeigeführt sein. Sicherlich haben wir die Möglichkeit den Zeitraum nochmals zu verlängern, doch irgendwann verlieren diese Aufforderungen an Zugkraft und Bedeutung. Darum meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich den Arbeitgeber etwas mehr in die Spur zu bringen. Vielleicht könnt ihr mir einige Tipps geben. Vielen dank im voraus. Hallo soloist, hallo hartmut, herzlichen Dank für eure Antworten. Diese haben mir sehr geholfen. Drucken
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2 Antworten
Erstellt am 16. 02. 2016 um 16:49 Uhr von soloist
Siehe §23 3 BetrVG
Damit solltet Ihr mal aus weiter Entfernung wedeln. Die Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte durch den Arbeitgeber - Dr. Kluge Rechtsanwälte. Hat sich bei uns als sehr hilfreich erwiesen... Erstellt am 16. 2016 um 16:49 Uhr von hartmut
Allgemein gesagt -also nicht allein auf eure BV Arbeitszeit bezogen- hat eine BV einen betriebsinternen Gesetzescharakter. Es besteht -wie bei jedem Gesetz- ein Rechtsanspruch auf Einhaltung. Darum gibt es auch nur eine Stufe der Eskalation: An das Arbeitsgericht.
Die Reaktionsmöglichkeiten Des Betriebsrats Bei Verletzung Seiner Mitbestimmungsrechte Durch Den Arbeitgeber - Dr. Kluge Rechtsanwälte
Arbeitgeber oder Betriebsrat beginnen, zu verhandeln. Gemeinsam diskutieren sie die genauen Details. Ein einzelner Arbeitnehmer oder eine Gewerkschaft dürfen keine Entscheidung treffen. Auch der Vorsitzende des Betriebsrats darf nicht allein bestimmen. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, bitten sie eine Einigungsstelle, zu entscheiden. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer Billigkeitskontrolle und das Arbeitsgericht darf prüfen, ob sie gültig sind. Was regelt eine Betriebsvereinbarung? Der vereinbarte Inhalt betrifft das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Er gilt nur für die Firma, deren Arbeitgeber den Vertrag abschließt. Es können Personengruppen feststehen, auf die er anzuwenden ist. Alles, was zu den Aufgaben eines Betriebsrats gehört, kann in der Vereinbarung stehen. Besonders soziale Angelegenheiten finden sich in solchen Urkunden. Folgende Punkte kommen in Vereinbarungen vor: Arbeitszeiten Arbeitszeitmodelle (wie Gleitzeit) und Stundenkonto Pausenregelungen Urlaubsplanung Details zu Einstellung und Kündigung Arbeitsschutz Schichtarbeit Kleiderordnung Verhalten gegenüber Kunden Die Regelungen dürfen nicht gegen das Gesetz verstoßen.
Hintergrund für das Verfahren war der Fall eines im Bergischen Land angesiedelten Einkaufs- und Marketingverbunds für Großhändler, der dem Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer des Groß- und Außenhandels in Nordrhein-Westfalen (MTV) unterfiel. In diesem ist in § 2 Ziffer 1 Abs. 3 vorgesehen, dass an Heilig Abend und Sylvester bis 12 Uhr gearbeitet und die ausfallende Arbeitszeit "mit je einem halben Urlaubstag auf den Jahresurlaub angerechnet" wird. Tatsächlich jedoch war der Betrieb des Arbeitgebers traditionell an beiden Tagen geschlossen und den Arbeitnehmern wurde ein ganzer Urlaubstag abgezogen. Darin sah der Betriebsrat (BR) einen Verstoß gegen den MTV, der als Alternative zum Urlaubsabzug die Vereinbarung von "Vor- und Nacharbeit" erlaubte und den Beschäftigten ein Wahlrecht einräumte. Auf eine entsprechende Initiative des BR zur Regelung der Angelegenheit ging der Arbeitgeber jedoch nicht ein. Das Gremium beantragte daher vor Gericht, dass der Arbeitgeber die bisherige Praxis zu unterlassen habe und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld wegen eines groben Verstoßes im Sinne des § 23 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verhängt würde.
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B. mit octenisan ®) werden empfohlen Bei Verwendung von Inzisionsfolien vor dem Aufkleben der Folie auf eine ausreichende Abtrocknung achten, um die Haftung nicht zu beeinträchtigen Um das Verwischen von Hautmarkierungen zu vermeiden, ausschließlich Hautmarkierungsstifte mit einer ausreichenden Alkoholbeständigkeit verwenden (z. Devon™ Chirurgischer Mini-Markierungsstift (REF 31146020))
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H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheitshinweise: P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Dampf vermeiden. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Hautdesinfektion Kodan® Tinktur forte gefärbt - Medical Praxisbedarf GmbH. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Pflichttexte gemäß "Heilmittelwerbegesetz" (HWG): Zusammensetzung: 100 g Lösung enthalten: Arzneilich wirksame Bestandteile: 2- Propanol () 45, 0 g, 1-Propanol () 10, 0 g, Biphenyl-2-ol 0, 20 g. Sonstige Bestandteile: Chinolingelb, Gelborange S, Brillantschwarz BN, Wasserstoffperoxid-Lösung 30% (), gereinigtes Wasser - Anwendungsgebiete: Hautdesinfektion vor operativen Eingriffen, Katheterisierungen, Blut- und Liquorentnahmen, Injektionen, Punktionen, Exzisionen, Kanülierungen, Biopsien u. a., zur Nahtversorgung, zur Unterstützung allgemeinhygienischer Maßnahmen im Rahmen der Vorbeugung von Hautpilzerkrankungen.