Hingegen hat der Arzt die wirksame Einwilligung des
Patienten und damit die ordnungsgeme Aufklrung ber die Diagnose, den
weiteren Behandlungsverlauf, das Risiko, Behandlungsalternativen etc.
(=Selbstbestimmungsaufklrung) zu beweisen. Tipp:
Hat der Patient den Behandlungsfehler zu beweisen, ist er meistens in einer
schwierigen Position. Zunchst kann man sich als Patient an eine Krankenkasse
wenn, denn der Gesetzgeber hat die Krankenkassen bevollmchtigt ihre
Versicherten zu untersttzen, wenn diese Schadensersatzansprche durchsetzen
wollen. Mglicherweise knnen zunchst die Krankenkassen weiterhelfen oder
bei Vorliegen eines komplexen Falles wird geraten einen Anwalt aufzusuchen. Haftungsrecht in der Pflege. Fr rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfgung. Bei einer
kurzen Schilderung des Sachverhaltes, der in Ihrem Fall vorliegt, kann schon in
einer ersten anwaltlichen Beratung
geklrt werden, ob die Durchsetzung eines Anspruches auf Schadensersatz oder
Schmerzensgeld Erfolg verspricht. Wann verjhren
die Ansprche?
Haftungsrecht In Der Pflege
Für den Arbeitnehmer könnte ein moralisches Dilemma entstehen, da er nun auch Haftungsschutz genießt, wenn er grob fahrlässig handelt. Einen Anreiz, sich auch dann noch auf dem neusten Stand des Wissens zu halten, könnte für den ein oder anderen dann möglicherweise nicht mehr gegeben sein. Vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung müssen drei wesentliche Dinge geprüft werden. Erstens: Besteht bereits eine Berufshaftpflichtversicherung über den Träger? Zivilrechtliche haftung pflege von. Zweitens: Ist die grobe Fahrlässigkeit inkludiert? Denn einige Versicherer schließen diese ausdrücklich aus. Und drittens: Deckt die Versicherung auch Schäden ab, die im Rahmen der Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten entstehen? Was kann ich als Pflegekraft tun, wenn ich der Meinung bin, dass die Patientensicherheit aufgrund der Personalsituation gefährdet ist? Natürlich kann die Pflegekraft zum Mittel der Überlastungs- beziehungsweise Gefährdungsanzeige greifen. Allerdings hat diese seit dem sogenannten 88-Betten-Urteil zivilrechtlich keine Relevanz mehr.
Beispiele für fahrlässiges Handeln wären unzureichende Organisation und Planung der Pflege, die fehlerhafte Auswahl einer ungeeigneten Pflegekraft für einen konkreten Einsatz. Wenn hierdurch ein Schaden beim Patienten entsteht, haftet (auch) die PDL. Hat die eingesetzte Pflegekraft durch einen Sorgfaltsverstoß einen Schaden beim Patienten im Rahmen der Pflege verursacht, z. durch einen falschen Griff den Sturz eines Patienten und dessen Verletzung, so haftet sie dem Patienten gegenüber im Ausgangspunkt auch voll für den entstandenen Schaden. Nach den Grundsätzen zum innerbetrieblichen Schadensausgleich (s. o. ) kann sie – ebenso wie die angestellte PDL – von ihrem Arbeitgeber jedoch eine Freistellung von den Kosten verlangen, die sie nach der konkret gebildeten Haftungsquote nicht zu tragen hat. Zivilrechtliche haftung in der pflege. Ein Mitverschulden des Arbeitgebers ist ebenfalls zu berücksichtigen. Fall 3: Vorsatz
Wie im Falle der fahrlässigen Verursachung eines Schadens haften Pflegedienst, PDL und eingesetzte Pflegekraft erst recht, wenn der Schaden nicht nur fahrlässig, sondern darüber hinaus sogar vorsätzlich, d. h. wissentlich und willentlich, durch ihre Handlung oder Unterlassung herbeigeführt wurde.