Büroraumplanung Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros (DGUV Information 215-441) Information (bisher BGI 5050) DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband Stand der Vorschrift: Ausgabe September 2016 Inhaltsübersicht Abschnitt Vorbemerkung Vorgehensweise bei der Büroraumplanung und -gestaltung 1 Systematische Planung 1. 1 Planungsanlässe 1. 2 Planungsgrundlage 1. 3 Arbeitsplatzkonzept 2 Raumkonzept 3 Zuordnung von Funktionsbereichen 3. 1 Anordnung der Arbeitsplätze im Raum 3. 2 Gestaltung der Arbeitsumgebung 3. 3 Bürokonzept 4 Beispiele für die Büroraumgestaltung 5 Beispiele für Arbeitstische, Arbeitstische mit Ansatz- und Besprechungselementen, Bewegungs- und Benutzerfläche Anhang 1 Vorschriften und Regeln Anhang 2 Vorbemerkung Veränderungen im rechtlichen Rahmen und neue Arbeitsformen erforderten eine Überarbeitung dieser Informationsschrift. Beim Erstellen dieser Schrift wurden die aktuellen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, der Technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie verschiedener einschlägiger Normen berücksichtigt.
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Anhand der drei nachfolgenden Musterbeispiele seien unterschiedliche Planungsleistungen erläutert. Selbstverständlich unterscheiden sich die Übergänge und Abgrenzungen in jedem Projekt und sollten vorher jeweils konkret definiert werden. Konzeptionelle Planung / Dauer: eventuell mehrere Monate mit Planung und Durchführung einer Bemusterung. Berücksichtigung aller Funktionsbereiche und Standortfaktoren. Grafik: König + Neurath
Büromöbelstellplan mit modernen Planungstools
In einem Möbelstellplan geht es darum zu prüfen, ob und wie sich das Bestandsmobiliar und/oder Neumobiliar auf der zur Verfügung stehenden Bürofläche verteilen lässt. Dabei orientiert sich die Planung an der DIN 4543. Sofern die vorhandenen Büromöbelbestände bekannt sind, lässt sich eine einfache 2D-Grundrissplanung mit modernen Planungstools bereits innerhalb weniger Stunden erstellen. Büroflächenplanung als Diskussionsgrundlage
Im nächsten Schritt wird die Planung als 3D-Visualisierung dargestellt. Erkennbar ist die Zuweisung der Farbkonzepte für einzelne Zonen und Bereiche und damit eine realistische Raumstruktur.
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Schweizer Normen: Flächen und Volumen in Gebäuden gemäss SIA 308 Angaben zur VUV: Sicherheitsanforderungen der VUV Vorschriften Feuerpolizei, gemäss kantonalen Bestimmungen.
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Das gilt für die Auftraggeber, also Interessenten, die den Wert der Leistung nicht einschätzen können. Das betrifft aber auch Auftragnehmer, Fachhandel und Hersteller, denen oft das nötige Wissen oder Rückgrat fehlt, um eindeutig zwischen einer kostenfreien und einer zu bezahlenden Dienstleistung zu differenzieren. Bewusst ist allen Beteiligten, dass für diese Tätigkeit Kosten entstehen. Ebenso leuchtet ein, dass die Wertschöpfung bei kostenfreien Planungen erst mit Auftragseintrag vergütet wird. Kommt der Auftrag nicht zustande, hat das Unternehmen im wahrsten Sinne umsonst geplant und im schlechtesten Fall ein Konzept mit eigenen Planungsideen für den "günstigeren" Anbieter gleich mitgeliefert. Büroraumplanung mit Qualität muss kosten
Dem Kunden ist oft nicht klar, weshalb für eine Büroraumplanung bei einem Fachhändler Kosten in Rechnung gestellt werden, während andere Anbieter die vermeintlich gleiche Arbeit ohne Bezahlung durchführen können oder wollen. Ob es sich dabei um vergleichbare Leistungen handelt, ist selten erkennbar oder schlichtweg nicht darstellbar.
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6. Dezember 2016 DGUV Informationen
Die DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros" ist aktualisiert worden. Diese als Leitfaden konzipierte Informationsschrift konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen hinsichtlich der Flächenplanung von Büroräumen und Bürobereiche. Die Gestaltungskriterien können auch auf ähnliche Arbeitsplätze angewendet werden. Die Informationsschrift ist ein wichtiges Hilfsmittel und enthält Handlungsanleitungen und Beispiele, die beschreiben, wie die Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung, der Bildschirmarbeitsverordnung, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten und verschiedener einschlägiger Normen umgesetzt werden können. Damit ist ein Werkzeug entstanden, das konkrete Hinweise und Beispiele gibt wie Büroräume geplant werden können. Mit dem Erscheinen dieser Informationsschrift soll die Norm DIN 4543-1 "Büroarbeitsplätze –Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln – Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung" zurückgezogen werden.
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Wer sich im Büro wohlfühlt, wer ungestört und konzentriert arbeiten und kommunizieren kann, der arbeitet produktiv und zufrieden. Die Planung und die Gestaltung von Büroräumen sind wichtige Faktoren, die über Erfolg und Motivation in der Büroarbeitswelt mitentscheiden. Diese DGUV Information ist in Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) entstanden. Ihre Inhalte sind Grundlage für die Ausbildung der Quality Office Fachberater (). Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel. : 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: Internet: Sachgebiet "Büro" des Fachbereichs "Verwaltung" der DGUV Ausgabe: September 2016 DGUV Information 215-441, zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
Wenn ein Betriebsrat existiert, sollte auch dieser hinzugezogen werden. Ein geeignetes Forum Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Sie können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebs-/Personalrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.