Abfindungsanmeldung
Online-Anträge für die Abfindungsanmeldung
Rohstoffe
Brenngenehmigung
Durchführung des Brennverfahrens
Die Gewinnung von Alkohol ist von Abfindungsbrennern mit folgenden Formularen anzumelden:
Formular 1219 "Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (mehlige Stoffe)"
Formular 1220 "Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe)"
Beim Ausfüllen der Abfindungsanmeldung sind die jeweiligen Ausfüllhinweise sowie die Vorgaben des "Merkblatts für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer" ( Formular 1222) zu beachten. Die Abfindungsanmeldung muss dem Hauptzollamt Stuttgart - Sachgebiet B, Arbeitsgebiet Abfindungsbrennen - spätestens 5 Werktage vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn in Papierform vorliegen. Sie darf nicht per Telefax oder als E-Mail-Anhang übersandt werden. Die Durchschrift der Anmeldung ist als vorläufiger Betriebsplan in der Abfindungsbrennerei auszulegen und später mit der Brenngenehmigung zu verbinden. Seit dem 15. Zoll online - Rechte und Pflichten des Abfindungsbrenners. Dezember 2021 besteht zusätzlich zu den Papierformularen die Möglichkeit, Abfindungsanmeldungen elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal abzugeben.
Abfindungsanmeldung Des Brennereibesitzers (Nichtmehlige Stoffe) 1 Pack = 20 Stück
Vorabmitteilung zur Abfindungsanmeldung
Die Entscheidung über die Abfindungsanmeldung (Brenngenehmigung/Zurückweisung) kann vor Zugang des schriftlichen Bescheids per E-Mail übermittelt werden. An diesem Verfahren können die Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei teilnehmen. Die Teilnahme am Vorabmitteilungsverfahren ist freiwillig. Sie bietet für den Abfindungsbrenner den Vorteil, dass ihm die Entscheidung über die Abfindungsanmeldung in der Regel frühzeitiger als beim Postversand zugeht. Daher empfehlen wir die Teilnahme. Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers (nichtmehlige Stoffe) 1 Pack = 20 Stück. Die Anmeldung zum Vorabmitteilungsverfahren erfolgt beim Hauptzollamt Stuttgart. Bezüglich der Modalitäten wird auf das Merkblatt für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer ( Formular 1222), Ziffer 8 verwiesen. Vorläufige Brenngenehmigung
Das örtlich zuständige Hauptzollamt kann ausnahmsweise eine formlose vorläufige Brenngenehmigung erteilen, wenn bis zum angemeldeten Zeitpunkt des Betriebsbeginns weder die beantragte Brenngenehmigung noch eine Zurückweisung der Abfindungsanmeldung beim Antragsteller eingegangen ist.
Zoll Online - Rechte Und Pflichten Des Abfindungsbrenners
Lediglich die in der Rohstoffliste ausdrücklich zugelassenen Mischungen (z. "Gemisch Trester und Traubenweinhefe 80/20") dürfen in einer Position angemeldet werden. Rechtsgrundlagen
§ 9 Abs. 3 AlkStG § 24 Abs. 4 AlkStV
Allgemeines
Das Hauptzollamt Stuttgart entscheidet, ob der mit der Abfindungsanmeldung angemeldete Brennbetrieb genehmigt werden kann. Sofern dies nicht der Fall ist, erhält der Antragsteller eine Zurückweisung. Sind alle Angaben in der Abfindungsanmeldung schlüssig und zulässig, erteilt das Hauptzollamt Stuttgart die Brenngenehmigung. Diese ist für den Betriebsablauf maßgebend. Es empfiehlt sich daher, die Genehmigung auf Abweichungen von der Abfindungsanmeldung zu überprüfen. Die Brenngenehmigung ist zusammen mit der Zweitausfertigung der Abfindungsanmeldung bis zum Ende des angemeldeten Brennbetriebs in der Abfindungsbrennerei bereitzuhalten und aufzubewahren. Beabsichtigte Abweichungen (z. Änderung der beantragten Brennzeiten aus schwerwiegenden Gründen) zu einer bereits versandten Abfindungsanmeldung oder einer bereits erteilten Brenngenehmigung sind vor Aufnahme des Brennbetriebs dem Hauptzollamt Stuttgart oder dem örtlich zuständigen Hauptzollamt unverzüglich mitzuteilen; diese entscheiden über das weitere Vorgehen.
Falls Sie also noch keinen Elsterzugang haben, sollten Sie diesen umgehend beantragen. Wie das geht, erfahren Sie unter.