Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) (gemäß § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO -) Lageplan (gemäß § 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO -) eventuell Bauzeichnungen (gemäß § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO -) Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung (gemäß § 6 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO -) Erklärung zur Baumschutzsatzung Formen der Antragstellung
Das Bauantragsformular ist eigenhändig von allen Antragstellern und vom bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser zu unterschreiben. Bei kleinen Bauvorhaben (wie z. B. Kleiner sonderbau nrw year. Garagen, Dachgauben, Terrassenüberdachungen) kann auf bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser verzichtet werden. Leikanummer 99012008000000
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Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVo)
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Kleiner Sonderbau New Blog
Wie prüft die Bauaufsichtsbehörde die Vereinbarkeit von Sonderbauten? (1) Bei der Errichtung und Änderung von Anlagen, die keine großen Sonderbauten sind, prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit 1. 2. 3. den §§ 4, 6, 8 Absatz 2, §§ 9, 10, 47 Absatz 4, 48 und 49, bei Sonderbauten auch mit den Brandschutzvorschriften,
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Zusätzliche Unterlagen für Bauanträge für gewerbliche Bauvorhaben Brandschutzkonzept (in Verbindung mit einem Bauantrag für einen großen Sonderbau) (gemäß § 9 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO) Das Brandschutzkonzept für einen großen Sonderbau gemäß § 68 Absatz 1 BauO NRW 2018 muss von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt sein. Bauantrag für einen kleinen Sonderbau Der Bauantrag für einen kleinen Sonderbau muss die erforderlichen Aussagen zum Brandschutz enthalten oder es ist ein Brandschutzkonzept in Anlehnung an § 9 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO - vorzulegen. Diese Aussagen zum Brandschutz sind von einem Sachkundigen, zum Beispiel einem Architekten, zu erstellen. Kleiner sonderbau new blog. In besonderen Fällen kann die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes gemäß § 9 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO - fordern. Dieses Brandschutzkonzept muss dann auch von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt sein.