Erklärung zur Übertragung der Aufsichtspflicht
des/der Erziehungsberechtigten an eine volljährige Begleitperson
gemäß § 4 Abs. 1 K-JSG 1997
Personalien
1. Begleitperson:
Name:
Straße & Nr. :
PLZ, Wohnort:
Geburtsdatum:
2. zu beaufsichtigende Person:
3. Erziehungsberechtigte(r):
Einverständniserklärung:
Als Erziehungsberechtigte(r) bin ich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Person,
deren Erziehungsberechtigte(r) ich bin, gemeinsam mit der oben angeführten Begleitperson das
Steyr Beach Camp im Zeitraum von 25. Erklärung zur übertragung der aufsichtspflicht schule. 07. -31. 2016 besucht und dort auch nächtigt. Ich
übertrage alle Erziehungsaufgaben (insb. Einhaltung der Vorschriften des Kärntner
Jugendschutzgesetzes) an die in Punkt 1 aufgeführte Begleitperson. Als Begleitperson bin mit der Übertragung der Erziehungsaufgaben/der Aufsichtspflicht
einverstanden und trage insb. Sorge für die Einhaltung aller in §5 K-JSG 1997 aufgeführten
Pflichten als Aufsichtsperson. Ort:
Unterschrift Begleitperson
Datum:
Unterschrift zu beaufsichtigende Person
Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)
Erklärung Zur Übertragung Der Aufsichtspflicht Im
01. 2007, 5 U 227/06], [ LG Coburg, 29. 09. 2004, 21 O 395/04]. Anders hingegen ist die Situation, wenn Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben: deponieren sie beispielsweise Silvesterböller so, dass ihr minderjähriges Kind diese erreichen und an sich nehmen kann, um später damit einem Dritten einen Schaden zuzuführen, liegt eine klare Verletzung der Aufsichtspflicht vor [ LG München I, 12. 07. 2001, 31 S 23681/00]. Somit können die Eltern haftbar gemacht werden. Hätten sie die nachweislich Böller versteckt und ihr Kind hätte sie dennoch gefunden, wäre die elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt worden. Erklärung zur übertragung der aufsichtspflicht in der. Auch dürfen Eltern ihren Kindern nicht erlauben, besagte Silvesterböller selbständig abzubrennen [OLG Schleswig-Holstein, 12. 11. 1998, 5 U 123/97]. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern direkt daneben stehen oder nicht – die Aufsichtspflicht wird durch diese Handlung verletzt. Zu dieser Thematik gibt es zahlreiche Urteile, die teilweise bis vom BGH entschieden worden sind.
Erklärung Zur Übertragung Der Aufsichtspflicht Gesetz
Nach §1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes kann volljährigen Jugendlichen oder Erwachsenen die Aufsichtspflicht für einen minderjährigen Jugendlichen übertragen werden. Für die Jugendlichen bedeutet das, dass Sie länger an einer Veranstaltung teilnehmen oder sich länger am Abend in einer Kneipe oder in einem Club aufhalten dürfen, als es Ihnen der Gesetzgeber ohne den sogenannten Aufsichts-Übertragungs-Zettel erlaubt. Mit Aufsichts-Übertragungs-Zettel steht auch dem nächtlichen KInobesuch nichts mehr im Wege. Dafür benötigen Sie einen Aufsichts-Übertragungs-Zettel
Der Aufsichts-Übertragungs-Zettel dient in erster Linie dazu, noch nicht volljährigen Jugendlichen eine längere Teilnahme an Abend- bzw. Nachtveranstaltungen zu ermöglichen, als es ohne Aufsichtsperson durch das Jugendschutzgesetz erlaubt ist. Ein Aufsichts-Übertragungs-Zettel ist sinnvoll, wenn Sie noch nicht volljährig sind und z. Voraussetzungen. B. einen Kinofilm sehen möchten, der über 24 Uhr hinausgeht. In diesem Fall benötigen Sie einen solchen Zettel, den Ihnen Ihre Eltern bzw. Ihre Erziehungsberechtigten ausfüllen und mit dem sie einer volljährigen Person, die Sie begleitet, die Aufsicht übertragen.
Ein Fachanwalt oder Rechtsanwalt besitzt das nötige Fachwissen, um potenzielle Mandanten umfangreich beraten und vor Gericht vertreten zu können.