Bei mehreren Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ohne eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung werden die Einkünfte zusammengerechnet. Die Regelungen für Minijobs werden dabei angewendet, solange bei der Zusammenrechnung die 450-Euro-Grenze nicht überschritten wird. Kurzfristige Minijobs sind von dieser Berechnung ausgenommen. Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs bei dem gleichen Arbeitgeber aus, dann werden diese als eine Einheit betrachtet – anders als Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, die versicherungsrechtlich getrennt zu beurteilen sind. Weitere Informationen und Beispiele zur Berechnung finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale. Arbeitnehmer-Erklärung zu weiteren Beschäftigungen. War der Blogartikel hilfreich für Sie? Beitrags-Navigation
Arbeitnehmer-ErklÄRung Zu Weiteren BeschÄFtigungen
000 Euro brutto. Sie nimmt am 1. Januar einen 450-Euro-Minijob bei Arbeitgeber B auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob wird nicht mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, hier gelten weiterhin die Minijob-Regelungen. Als die Arbeitnehmerin am 1. März noch einen zweiten Minijob für monatlich 200 Euro bei Arbeitgeber C aufnimmt, ist dieser mit der Hauptbeschäftigung beim Arbeitgeber A zusammenzurechnen. Die Beschäftigung ist kein 450-Euro-Minijob und unterliegt mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung der vollen Sozialversicherungspflicht. Mehrere 450-Euro-Minijobs sind möglich, wenn Ihr Minijobber anstelle einer mehr als geringfügigen Beschäftigung
Elternzeit mit oder ohne Bezug von Elterngeld beansprucht, Sozialhilfe bezieht, Arbeitslosengeld I oder II erhält, oder am freiwilligen Wehrdienst teilnimmt. Wichtig zu wissen
Als Arbeitgeber benötigen Sie Angaben von Ihrem Minijobber, um festzustellen, ob dieser weitere Beschäftigungen ausübt: Auf dem Haushaltsscheck können Sie dies entsprechend kennzeichnen.
Ab dem 1. Januar 2011 wird vom Minijobber eine Erklärung über weitere Beschäftigungen sowie eine Bestätigung, dass die Aufnahme weiterer Beschäftigungen dem Arbeitgeber anzuzeigen sind, gefordert. Der Arbeitgeber muss sich diese Erklärung bzw. Bestätigung vom Arbeitnehmer (Minijobber) unterschreiben lassen und bei den Entgeltunterlagen aufbewahren. Ich habe euch dazu eine passende Vorlage im Word-Format erstellen. Sie enthält Name und Anschrift vom Arbeitgeber und -nehmer und die Erklärung, dass keine weiteren Beschäftigungen vorliegen. Das Formular kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Wer Änderungen am Layout und Text vornehmen möchte, muss den Dokumentschutz im Menüpunkt -> Extras aufheben. Weitere Informationen für Arbeitgeber, die einen Minijobber beschäftigen möchten findet Ihr hier:
Bestätigung/Erklärung Minijobber Word
übernimmt keine Gewähr für die Rechtsgültigkeit dieser Vorlage. Der Inhalt dieses Artikels stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!