Darüber hinaus eröffnen sie dem Unternehmen die Möglichkeit, externes Know-How sowie andere Sichtweisen und Erfahrungen einzubringen. Gerade bei der Implementierung neuer Strategien und Prozesse oder aber auch in Unternehmenskrisen werden häufig externe Berater hinzugezogen. Vorteile für den Mitarbeiter
Der freie Mitarbeiter kann seine Arbeitszeit und -intensität frei gestalten und oft selbst entscheiden, ob er vom Büro oder vom Homeoffice aus arbeitet. Durch seine Flexibilität ist es ihm möglich seine Arbeitsleistung so anzubieten, dass sie genau seinen individuellen Interessen entspricht und damit sogar branchenübergreifendes Arbeiten ermöglicht; auf diese Weise kann sich beispielsweise der leidenschaftliche Unternehmensberater selbst verwirklichen und neben dieser Tätigkeit zugleich als Webdesigner und Dozent arbeiten. Die Beschäftigung als freier Mitarbeiter kann jedoch auch für Personen interessant sein, die dem Gut Freizeit einen sehr hohen Stellenwert beimessen und deren monetäre Interessen lediglich der Deckung der Lebenskosten dienen.
- Freie mitarbeit steuerberater scheinselbständigkeit university
- Freie mitarbeit steuerberater scheinselbständigkeit haufe
Freie Mitarbeit Steuerberater Scheinselbständigkeit University
Scheinselbstständigkeit
Liegen die typischen Charakteristika für die freie Mitarbeiterschaft nicht vor, kann es sich um eine Scheinselbstständigkeit (verdecktes Arbeitsverhältnis) handeln. Hierbei ist der freie Mitarbeiter nicht selbstständig tätig, sondern arbeitnehmerähnlich oder gar als Arbeitnehmer. Die Feststellung erfolgt durch eine Gesamtbetrachtung des Arbeitsverhältnisses, welches einem Fremdvergleich standhalten muss. Arbeitet der Mitarbeiter beispielsweise über einen längeren Zeitraum bei lediglich einem einzigen Arbeitgeber, wird das Finanzamt misstrauisch und vermutet eventuell, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge widerrechtlich hinterziehen wollte. In einem solchen Fall drohen dem Arbeitgeber die nachträgliche Entrichtung der Beiträge inklusive etwaiger Säumniszuschläge oder — bei Vorsatz — sogar Ordnungsgelder und weitere strafrechtliche Sanktionen. Die Rechtsprechung hat sich in der Vergangenheit verhäuft mit der Scheinselbständigkeit auseinandergesetzt, sodass über die Jahre ein (Negativ-) Katalog mit verschiedenen Kriterien herausgearbeitet wurde.
Freie Mitarbeit Steuerberater Scheinselbständigkeit Haufe
Eine Abgrenzung ist bislang schwierig. Und das wird sich auch ab dem 1. April nicht ändern. Dann will der Gesetzgeber in § 611a BGB den Arbeitnehmerbegriff erstmals gesetzlich umschreiben. Arbeitnehmer ist demnach, wer " auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist ". Für die eigene Einordnung empfiehlt sich die schlichte und ehrliche Beantwortung einiger Fragen: Inwieweit agiert der freie Mitarbeiter als selbständiger Unternehmer mit eigenem Unternehmerrisiko sowie eigenen Entscheidungsfreiheiten? Erbringt er die Leistungen mit eigenen Arbeitsmitteln in eigenen Geschäftsräumen – oder ist er betriebsintegriert tätig? Bei falscher Einordnung ergeben sich viele Probleme – von der Nachzahlungspflicht bis zur Strafbarkeit wegen der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. Bei verbleibenden Zweifeln sollte ein Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung in Erwägung gezogen werden oder gleich auf den Einsatz von Arbeitnehmern zurückgegriffen werden.
Die sind mit hohen Strafen belegt und bergen viele rechtliche Unsicherheiten, wie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Wir empfehlen bei jeder Beschäftigung eines Arbeitnehmers von Beginn an Transparenz. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Sie können das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV (Sozialgesetzbuch) in die Wege leiten und Unklarheiten direkt ausräumen. Bedenken Sie, dass jeder Fall anders ist. Wir beraten Sie gerne. Keinen Blogbeitrag mehr verpassen - hier registrieren...