Also nur dann, wenn das gesetzliche Mindestmaß an Strafe verhängt wird. Wird als Mitglied einer Bande mit einer nicht geringen Menge Drogen gedealt, sind wir bei einer Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren. Keine Geldstrafe. Keine Bewährungsstrafe. Das hier vorgesehene Strafmaß ist übrigens dasselbe wie für Totschlag. Dasselbe gilt, wenn beim Handel mit Drogen in nicht geringer Menge der Täter eine Schusswaffe bei sich trägt oder sonst ein Werkzeug, was auch dazu geeignet und bestimmt ist, erhebliche Verletzungen bei einer anderen Person zu verursachen. Geringere Strafen sieht das Gesetz für sogenannte minder schwere Fälle vor.
Ist der konsum von drogen strafbar 2. Das sind solche, bei denen das Gericht am Ende des Verfahrens der Ansicht ist, dass der eigentlich vorgesehene Strafrahmen in dem konkreten Fall zu "hart" ist. Hier werden also alle Umstände rund um die Tat betrachtet. Pauschal sagen, wann ein minder schwerer Fall eines Drogenhandels vorliegt, kann man also nicht. Wird das Verfahren eingestellt, wenn ich mit nur einer geringen Menge Drogen deale?