Gartenbrunnen fallen also in der Regel nicht unter die Erlaubnispflicht. Am Freitag endet die Frist zur Eintragung in das sogenannte Wasserbuch. Wer sich bis dahin nicht gemeldet hat, dessen Wasserrechte erlöschen spätestens im Jahre 2020. MAZ: Wenn es nicht die Gartenbesitzer betrifft, wen betrifft es dann? Strahl: Wasserzweckverbände betreiben Wasserwerke. Agrarunternehmen bewässern ihre Felder aus Brunnen. Betriebe mit hohem Wasserverbrauch haben auch eigene Brunnen, zum Beispiel Brauereien. Wasser - Stadt Brandenburg an der Havel. MAZ: Sie haben die Gartenbesitzer mit Brunnen also beruhigen können. Strahl: Ja und nein. Fast alle Hausbrunnen – und es gibt ja in unserem Landkreis sehr viele – sind formell illegal. Das heißt, sie wurden nie bei der staatlichen Gewässeraufsicht der DDR oder nach der Wende bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises angezeigt. Eine Beprobung des Brunnenwassers durch das Gesundheitsamt ist nicht mit der Anzeige des Brunnens zu verwechseln. Auch jede neue Bohrung ist anzeigepflichtig. MAZ: Das scheint in der Bevölkerung wenig bekannt zu sein.
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Die vorgenannten Bekanntmachungen sind im Amtsblatt für das Land Brandenburg Nr. 51 am 17. 2014 erschienen und werden zudem im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 36 am 19. 2014 erscheinen. Im Rahmen der Anhörung besteht die Möglichkeit, dass sich die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 22. 2014 bis zum 22. Fachdienst Untere Wasserbehörde (UWB). 06. 2015 nach vorheriger Terminabsprache bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, Telefon 03546 20-2336 oder 03546 20-2302, sachkundig machen kann.
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F 70. 02
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz
F 70. 03
Grundwasserhaltung/Grundwasserabsenkung
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis einer Grundwasserabsenkung gemäß §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
F 70. 03. Untere wasserbehörde brandenburg 5. 01
Anzeige eines Erdaufschlusses für eine Grundwasserabsenkung für geringe Mengen und zu einem vorübergehenden Zweck (< 10 m³/h und <30 Tage) gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
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Die Mitarbeiter im Sachgebiet nehmen die Aufgaben der unteren Wasserbehörde im Landkreis Havelland wahr. Wichtigste Aufgabe der unteren Wasserbehörde als Gewässeraufsicht ist es, die Gewässer vor negativen Einflüssen und Verunreinigungen zu schützen. Die Überwachung der Hochwasserschutzanlagen (Deiche), als weitere Aufgabe, dient dem Schutz von Mensch und Infrastruktur vor Hochwassereinwirkung. Untere wasserbehörde brandenburg 12. Sachgebietsleiter:
Wahrnehmung von wasserrechtlichen Aufgaben in den Bereichen:
wasserrechtlicher Erlaubnisse und Anzeigen für Gewässerbenutzungen (Wasserentnahmen, Kläranlagen, Bohrungen zur Erdwärmegewinnung), Wasserbuch Anlagen an und in Gewässern (z. B. Bootsstege) Genehmigung von Kanalnetzen (Schmutz- und Regenwasser) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. Ölheizungen, Tankstellen) Überwachung der Gewässerunterhaltung, Hochwasserschutz