Ein Quereinstieg jedoch, der – wie hier vorgesehen – bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen hinter diesem Qualifikationsniveau systematisch zurückbleibt, würde diesen erforderlichen Schritt zur Verbesserung der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern und zur Sicherung der Professionalität konterkarieren. Hessisches lehrerbildungsgesetz durchführungsverordnung 2020. § 59: Die vorgesehene Verlängerung der Höchstdauer der Qualifizierungsphase auf dreieinhalb Jahre wird angesichts der umfangreicheren Anforderungen an die Qualifizierung, die sich aus der vorgesehenen Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit nur einem abbildbaren Fach beziehungsweise einer abbildbaren Fachrichtung ergeben, als sinnvoll erachtet. Darüber hinaus sollte bereits in der Durchführungsverordnung eine angemessene Zahl an Anrechnungsstunden verankert werden, welche die Bewältigung des erforderlichen Pensums ermöglicht. Stellungnahme HLbGDV
- Hessisches lehrerbildungsgesetz durchführungsverordnung zu
- Hessisches lehrerbildungsgesetz durchführungsverordnung 2020
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/ LAKK Studienseminar für Gymnasien in Wiesbaden
Hessisches Lehrerbildungsgesetz Durchführungsverordnung 2020
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