BGV A3, ehemals VBG 4, ist eine Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV). Sie ist eine von der deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschrift. Die BG-Vorschriften stellen ein so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Die BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelt die Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrogeräten. [1]
Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV A3 wurde durch die Berufsgenossenschaft erarbeitet und verabschiedet. Die BGV A3 trat erstmalig am 1. April 1979 in Kraft und konkretisiert die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sowie ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. [2]
Die BGV A3 ist in folgende Bereiche gegliedert:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffe
§ 3 Grundsätze
§ 4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln
§ 5 Prüfungen
§ 6 Arbeiten an aktiven Teilen
§ 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
§ 8 Zulässige Abweichungen
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten [3]
Seit 2007 existierte die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen".
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Bgv A3 Elektrische Anlagen Und Betriebsmittel 2010 Ii Seide 2932
10. 02. 2010 | Arbeitssicherheit von Christine Baumeister, Beratung - Training - Konzepte, Haltern Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist in der Zahnarztpraxis sicherzustellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand sind. Aufgrund der Unfallverhütungs-Vorschrift BGV A3 müssen sie in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dieser Beitrag fasst für Sie kompakt und übersichtlich zusammen, was Sie in diesem Zusammenhang wissen und beachten sollten. Dabei betrachten wir vornehmlich Anlagen und Geräte, die nicht bereits aus anderen Gründen - zum Beispiel nach dem Medizinproduktegesetz oder der Röntgenverordnung - Wartungs- oder Prüfpflichten unterliegen. Grundlagen zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Die BGV A3 spricht von Betriebsmitteln und Anlagen, wobei die "Anlage" für einen Zusammenschluss von elektrischen Betriebsmitteln steht. Die Definition in der BGV A3 lautet wie folgt: Definition nach § 2 BGV A3 Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.
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Pressemeldung der Firma Hoppe Unternehmensberatung Beratung für Informationsmanagement Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Für die Einhaltung und Umsetzung sind Sie verantwortlich! Durch die jüngsten Änderungen der Vorschriften zur Prüfung elektrischer Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel besteht große Unsicherheit. Die Überleitung des Berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes – wie der BGV A3 – in staatliches Recht hat begonnen. Hinzu kommen die jüngsten Neufassungen zentraler DIN VDE Vorschriften. Dabei steht eines fest: Gefordert sind jetzt Sie, denn Sie trifft die Pflicht zur Einhaltung und Umsetzung. Sind sie gerüstet? Elektrogeräte regelmäßig prüfen. Prüffristen mit der BGV A3 Geräteprüfer Software verwalten
Vermeiden Sie Arbeitsunfälle und dokumentieren Sie die erfolgten Prüfungen
Tausende zufriedene Anwender haben bereits festgestellt, wie die BGV A3 Elektroprüfer Software die Effizienz der Prüfung durch vielfältigste Funktionalität, schnelle Implementierung langfristig steigern kann.
Liegt bei den Prüfungen die Fehlerquote (Abweichung von den Grenzwerten) unter zwei Prozent, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwert: In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. Auf ordnungs- gemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person Prüfungen dokumentieren Der beauftragte Elektro-Fachbetrieb sollte für jedes überprüfte Betriebsmittel ein Prüfprotokoll erstellen. Aus diesem Prüfprotokoll sollten folgende Informationen hervorgehen: Gerätetyp, Prüfergebnis, Funktionsprobe, Prüfdatum, Name des Prüfers und Termin der nächsten Prüfung. Prüfetiketten auf den geprüften Geräten, die das Datum der nächsten Prüfung angeben, verringern die Wahrscheinlichkeit, einen Überprüfungstermin zu übersehen. Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 8 | ID 138149