Frage vom 27. 7. 2017 | 16:39
Von Status: Beginner (51 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremde Parker auf Firmenparkplatz
Hallo,
was kann man dagegen tun, Fremdparker vom Parken auf einem nicht öffentlichen und nicht absperrbaren Firmenparkplatz, der sich vor der Firma an der Straße befindet, abzuhalten? Abschleppen? Sicher. Den Falschparker am Wegfahren hindern, bis er 20, -- Euro gezahlt hat? Wohl eher nicht, oder? Sonst noch welche Möglichkeiten? Gruß
HaMaBo
# 1
Antwort vom 27. 2017 | 16:49
Von Status: Lehrling (1736 Beiträge, 603x hilfreich)
Keine realistischen. Ein Zettelchen unterm Scheibenwischer nützt nachträglich auch nichts mehr. Haftung für Pkw-Schäden auf Firmenparkplatz | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Ansonsten wäre es sinnvoll den Firmenparkplatz mittels Beschilderung eindeutig als solchen zu kennzeichnen und das Abschleppen schon mal anzudrohen. Aber auch das hilft nicht gegen renitente Falschparker. Ihr könnt euch von einem der einschlägigen Service-Unternehmen aus der Abschlepp-Branche beraten lassen, es gibt durchaus welche die sich um die Überwachung und das Abschleppen kümmern ohne dass ihr in Vorleistung gehen müsst.
Parken Auf Firmenparkplatz German
02. Nov 2015
(verpd) Passiert auf einem Firmenparkplatz ein Unfall, stellt sich häufig die Frage nach dem Schadenersatz-Pflichtigen. Unter gewissen Umständen muss sogar der Arbeitgeber für mögliche Unfallschäden haften. Wie jeder Immobilieninhaber, muss auch ein Arbeitgeber bei einem Firmenparkplatz die allgemeinen Verkehrsicherungs-Pflichten erfüllen. Wenn der Firmenparkplatz plötzlich zum „Sachbezug“ wird | DiePresse.com. Unter anderem besteht diesbezüglich für die Stellplätze eine Räum- und Streupflicht beispielsweise bei Eis und Schnee und die auf den Parkplätzen stehenden Fahrzeuge müssen gegen den vorbeifließenden Verkehr gesichert sein. Zudem müssen die Parkplätze bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet werden. Werden diese Pflichten nicht eingehalten und kommt es dadurch auf dem Firmengelände zu einer Beschädigung an einem Mitarbeiterfahrzeug oder wird deswegen ein Mitarbeiter verletzt, ist der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Auch für Schäden, die durch Firmenmitarbeiter wie Pförtner, Parkwächter oder Werksfahrer bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden, haftet der Unternehmer.
Parken Auf Firmenparkplatz In English
Leitsatz Der Arbeitgeber haftet nicht in jedem Fall für Schäden, die an Sachen des Arbeitnehmers auf dem Betriebsgelände entstehen. Der Arbeitgeber hat zwar berechtigterweise auf das Betriebsgelände mitgebrachte Sachen des Arbeitnehmers, z. B. den Pkw, mit dem der Arbeitnehmer zur Arbeit erscheint, durch zumutbare Maßnahmen vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen. Wie weit diese Pflicht geht, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalles ab. Bei schuldhaften Pflichtverletzungen macht sich der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Parken auf firmenparkplatz in paris. Auf dem Betriebsgelände war eine Firma im Auftrag des Arbeitgebers damit befasst, Laugetanks zu lackieren. Bei den mit einer Spritzpistole ausgeführten Arbeiten entstand ein Lacknebel, der sich auf dem etwa 200 Meter entfernten Firmenparkplatz niederschlug und den Pkw eines Arbeitnehmers beschädigte. Seine Schadenersatzklage gegen den Arbeitgeber hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Es ist zwar von einem Verschulden der Lackier-Firma auszugehen. Hierfür haftet der Arbeitgeber aber nicht.
Parken Auf Firmenparkplatz Der
Signatur: Wo lagert die Post eigentlich die ganzen Briefe, die angeblich nie zugestellt worden sind? # 8
Antwort vom 23. 2017 | 10:18
Das ist dein Problem. Wenn du jetzt Ärger machst, dann entzieht dir der Vermieter die Erlaubnis dort zu parken ganz schnell wieder. Da kann ich Dich beruhigen, das wird mitnichten passieren. Aber interessant zu wissen, dass Du meinen Vermieter scheinbar besser kennen möchtest als ich. Wann ein Firmenparkplatz für den Arbeitgeber zum Risiko wird | Friedels fairsicherungsbüro Langer & Salzburg GmbH. Grundsätzlich darf da schonmal jeder parken, der irgendwas von der Post will........ Entweder der Vermieter beschildert entsprechend, dass der Parkplatz zu bestimmten Zeiten für dich reserviert ist oder du hast Pech gehabt. Grundsätzlich ist mal Fakt, dass auf einem privaten Grundstück nicht jeder parken darf wie er lustig ist. Gehörst Du auch zu denjenigen, die meinen, ihnen gehöre die Welt oder machst Du Dir einfach nur gerne Deine Gesetze selbst?! Nochmal, die beiden Stellplätze sind keine öffentlichen Parkplätze. Und wenn dort ein Schild steht, was besagt, dass dort Kunden des Postgeschäftes parken dürfen, dann bezieht sich das immer auf die Geschäftszeiten.
Parken Auf Firmenparkplatz In Florence
Wie viele Schilder soll man denn dahin tackern, damit sich auch der letzte Blöde irgend womit angesprochen fühlt?! -- Editiert von Nugget am 23. 2017 10:19
# 9
Antwort vom 23. 2017 | 11:03
dann bezieht sich das immer auf die Geschäftszeiten Wiederholen macht es nicht richtiger. Aber wenn du so ein Schlaumeier bist, wieso fragst du hier dann überhaupt wie die rechtliche Lage aussieht? # 10
Antwort vom 23. 2017 | 11:14
Von Status: Philosoph (13287 Beiträge, 8357x hilfreich)
Nochmal, die beiden Stellplätze sind keine öffentlichen Parkplätze. Parken auf firmenparkplatz german. Und wenn dort ein Schild steht, was besagt, dass dort Kunden des Postgeschäftes parken dürfen, dann bezieht sich das immer auf die Geschäftszeiten. Das ist eine mutige Aussage, weil Sie nicht wissen, was im Mietvertrag der Postfiliale steht. Wie man es dreht und wendet: Der Ball liegt im Feld des Vermieters - zumal es ja wohl auch irgendwelche Vereinbarungen zwischen der Postfiliale und dem Vermieter gibt. Wenn die Postfiliale (bzw. deren Betreiber) Miete für die Parkplätze zahlt, wird auch der Betreiber der Postfiliale ein Wort mitzureden haben, was für Schilder wo aufgestellt werden.
Parken Auf Firmenparkplatz In Paris
Nun, was kann ich dagegen tun um diesem Problem Herr zu werden? Gibt es entsprechende Schilder? Die Rechtslage ist doch eigentlich deutlich, oder nicht? Ein privater Kundenparkplatz (wir reden hier schließlich nur von 2! Stellplätzen und nicht von einem großen Aldi-Parkplatz) darf doch außerhalb der Geschäftszeiten nicht beparkt werden, oder sehe ich das falsch? # 1
Antwort vom 22. 2017 | 18:01
Von Status: Praktikant (834 Beiträge, 606x hilfreich)
Die Rechtslage ist doch eigentlich deutlich, oder nicht? Ja das ist sie. Privatparkplätze dürfen so genutzt werden, wie es der Eigentümer vorgibt. Ob das zwei oderzweihundert Stellplätze und von der Post oder von Aldi sind, ist egal. In diesem Fall: Alle Kunden der Postbank. Das kann auch außerhalb der Öffnungszeiten zum Abheben von Geld sein. Nun, was kann ich dagegen tun um diesem Problem Herr zu werden? Parken auf firmenparkplatz deutsch. Am besten ein Schild anbringen, dass innerhalb gewisser Uhrzeiten das ganze ein Privatparkplatz ist und abgeschleppt ist. Das sollte man aber mit dem Vermieter regeln.
# 2
Antwort vom 22. 2017 | 18:15
In diesem Fall: Alle Kunden der Postbank. Das kann auch außerhalb der Öffnungszeiten zum Abheben von Geld sein. Das Abheben von Geld ist nicht möglich, weil kein Bankschalter vorhanden ist. Ist ein reiner Paket-Shop und Schreibwarenladen. Ich möchte einfach, notfalls mit Hilfe weiterer Schilder, für klare Verhältnisse sorgen. Leider sind die meisten Schilder irgendwie unpassend. Ginge auch ein Schild mit dem auf einen Privatparkplatz hingewiesen wird in Kombination mit dem vorhandenen Schild? Auch wenn die "Parksünder" womöglich nicht auf dem Schirm haben, dass in dem Haus oben drüber auch Mieter wohnen die auf die beiden Stellplätze angewiesen sind, nervt es einfach tierisch sonntags angefahren zu kommen und einen zugeparkten Stellplatz vorzufinden. # 3
Antwort vom 22. 2017 | 18:40
Von Status: Unbeschreiblich (99535 Beiträge, 36915x hilfreich)
Ich habe einen Vertrag über ein Postfach, damit erfüllle ich die Bedingungen um auf einem Platz mit der Aufschrift "Parkplatz für Postkunden" parken zu dürfen.