Liegt kein nachgewiesener Vorsatz vor, drohen auch keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen. Zivilrechtlich drohen dem Käufer eines gestohlenes Fahrrades allerdings in jedem Fall Konsequenzen, nämlich die Rückgabe an den tatsächlichen Eigentümer. "Das steht ausdrücklich in Paragraph 935 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der wahre Eigentümer wird also bei einem Diebstahl geschützt", unterstreicht Matthies und betont: "Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer davon ausging, dass das Fahrrad nicht gestohlen ist. Geklautes Fahrrad bei eBay Kleinanzeigen gekauft? (Polizei). " Ein gestohlenes Fahrrad bleibt immer im Eigentum des Opfers und kann von diesem zurückgefordert werden. Rechte gegenüber dem Verkäufer Der Verkäufer hat deshalb seine im Kaufvertrag – und sei es per Handschlag – festgelegte Pflicht verletzt und nicht erfüllt, weil er dem Käufer keine Eigentumsrechte an einem gestohlenen Fahrrad einräumen kann. Wer also unwissentlich ein geklautes Fahrrad gekauft hat, kann den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. "Wusste der Verkäufer von dem Diebstahl, macht er sich gegebenenfalls auch noch schadensersatzpflichtig, z.
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Geklautes Fahrrad Gekauft – Hat Das Folgen? › Pressedienst-Fahrrad
Dass man einen Rahmen als solchen noch nutzen kann, Einzelteile aber nicht? Ich behaupte jetzt nicht, den Stein der Weisen gefunden zu haben. Ich bin nur ein kleines Lichtlein unter 130. 000 Anwlten in Deutschland. Das ist eben meine Ansicht. Kann sein, dass der Kollege um den Block herum eine andere vertritt. Ich will es sogar nicht ausschlieen, dass ich zwei Argumentationen in der Tasche habe. Wenn ich den Eigentmer des gestohlenen Rades vertrte, wrde ich natrlich das ganze Rad an der Rahmennummer festmachen. Wenn ich den Kufer vertrte, wrde ich den Eigentumserwerb durch Verarbeitung vertreten. Wobei man sich darber klar sein muss, dass kaiGo die Ansicht der Staatsanwaltschaft vertritt, die nur dann wegen Diebstahls anklagen kann, wenn kein Eigentumserwerb stattgefunden hat. Also da ist schon eine eindeutige Vorbelastung vorhanden. Frage:
Geklautes Fahrrad Gekauft Was Nun? - Scooter - Top Angebote ++ Ratgeber ++ Info. 20. 2008, 09:55
# 29
Nun, ich bin kein Jurist, aber wenn es hier um mein geklautes Fahrrad gehen wrde, she meine Argumentation etwas anders aus.
Fahrraddiebstahl: Tipps Der Polizei Zum Kauf Gebrauchter Fahrräder | Mdr.De
19. 2008, 17:48
# 13
Zitat von Dingens
Den finanziellen Schaden kriegst du vom Verursacher ersetzt. Und ich halte es fr ausgesprochen erstrebenswert, Leute die Diebesgut ber Ebay verscherbeln der Strafverfolgung zuzufhren. genau meine Meinung, wenn das Fahrrad Diebesgut ist. Es geht schlielich um unser aller rechtmig erworbenes Eigentum. 19. 2008, 18:39
# 14
Zitat von fusion... da ich zur Zeit Brgerliche Gesetze an der Uni habe, bin ich auf das hier gestoen. 932 BGB... Immer ein bisschen weiter lesen, ggf. Fahrraddiebstahl: Tipps der Polizei zum Kauf gebrauchter Fahrräder | MDR.DE. auch umblttern (Kohmski erklrt's sicher gern) --> 935
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Erich + Dingens - in der Theorie gewiss. # 15
Zitat von fusion
Ganz so einfach ist es nun doch nicht. Lies Dir mal spaeshalber den Aufsatz von Belke, JuS 1993, 295-300, durch. Da wird so ziemlich alles abgehandelt, was man an einem Fahrradfall abhandeln kann. Vom gutglubigen Erwerb ber Herausgabe- und Schadensersatzansprcheansprche. Auch auf die Gefahr hin, dass es tatschlich geklaut ist, wrde ich mal bei der Polizei vorfahren und die Rahmennummer durch den Computer sausen lassen.
Frage: Geklautes Fahrrad Gekauft Was Nun? - Scooter - Top Angebote ++ Ratgeber ++ Info
Wenn nicht, weisst du zumindest, dass das Rad nicht als gestohlen gemeldet ist. 19. 2008, 17:15
# 10
Zitat von Erich
Na da is aber einer erfahren im Geklautefahrrdertarnen (... ) Bist/Warst du Erasmus-Student? (... )Ich wrde zur Polizei gehen (... )
Nein, sicher nicht und nein, ich habe noch nie ein Rad geklaut. Es sind nur meine Erfahrungen aus nherer Umgebung. Ich selbst habe mal nach einem Unfall ein Rad auf diese Weise lackieren lassen und siehe da, die Seriennummer war weg. Ich bin mal davon ausgegangen, dass das Rad wertvoll ist, denn sonst kauft man sich ja sowas nicht. Wenn Du zur Staatsmacht gehst, ist vielleicht das Rad weg. BTW: Wir sind doch alle keine Heiligen. Wer redet denn von Manipulation. Vielleicht gefiehl Dir die Farbe nicht aber das Rad fhrt sich gut. Da kann doch keiner was sagen, wenn Du Dich fr einen schicken neuen Lack entscheidest. Wenn durch diesen Umbauprozess teschnisch bedingt die Rahmennummer nicht mehr kenntlich ist, was solls. Kein Polizist wird bei guter Arbeit da nachsehen.
Geklautes Fahrrad Bei Ebay Kleinanzeigen Gekauft? (Polizei)
Das berhrt aber nicht die Frage, was geschehen kann, wenn die ausgeschlachteten Teile weiterveruert und dann auch weiterverarbeitet werden. der Eigentumserwerb durch Verarbeitung
Ist ja oben umfassend dargestellt worden. die Verwendungskondiktion des Alteigentmers
Ist nach 951 BGB gegeben. Wenn man fremde Sachen verarbeitet, so dass das Eigentum des Alteigentmers verloren geht, muss man dem Alteigentmer den Wert der verarbeiteten Sache ersetzen. Allerdings ist da ein starker Wertverfall drin. Ein Fort-Rad kostet z. B. 850 Euro komplett. Das Rahmenset dazu kostet 250 Euro. Wenn derjenige, der mein Fort-Rad geklaut hat, nur den Rahmen weiterverkauft und der nchste sich ein neues Fahrrad damit aufbaut, wrde ich bei der Wiederauffindung des "neuen" Rades nur den Wert des Rahmens bekommen, also nur 250 Euro. Das ist ja meines Erachtens das Gefhrliche an dem Fahrraddiebstahl. Mann kann ber die Rahmenummer bestenfalls den Rahmen identifizieren. Die Einzeltele sind selten gekennzeichnet und lassen sich hervorragend verkaufen.
Wenn wer meint, dass das noch ein Fahrrad ist, bitte. Wenn ich jetzt hingehe und an den Rahmen neue Teile dranbaue, bis ich wieder ein Fahrrad habe, habe ich aufgrund dieser Verarbeitung das Eigentum an den fertigen Fahrrad erworben. Das Eigentum an dem Rahmen geht in dem Moment, wo der Rahmen im Fahrrad aufgeht, unter. Jetzt kann man sich natrlich darber steiten (Juristen machen das immer), wieviel Teile man abbauen oder austauschen muss. ich wrde das daran festmachen, welchen wert- oder gewichtsmigen Anteil das gestohlene Einzelteil am fertigen Gesamtprodukt hat. Wenn man berlegt, dass ein Rahmen vielleicht 2 kg wiegt und das fertige Fahrrad 15 kg, dann hat da der Rahmen eindeutig nicht das bergewicht. Auch wertmig kostet ein Rahmen vielleicht 150 Euro und das fertige Fahrrad 750 euro, dann sind das auch nur 20%. 20. 2008, 09:29
# 27
Ich wrde das eher an der "Nutzbarkeit" festmachen, oder? 20. 2008, 09:47
# 28
Wie meinst Du das? Dass ein nackter Rahmen kein Fahrrad mehr ist, weil man sich nicht mehr draufsetzen und fahren kann?