Mögliche Anspruchsgrundlagen benennen. Beispiel: Folgenbeseitigungsanspruch; öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch
2. Erfolgloses Vorverfahren
Grundsatz: (-)
Ausnahme: (+), § 54 II BeamtenstatusG
3. Klagefrist
4. Klagegegner
Grundsatz: Rechtsträger, § 78 I Nr. 1 VwGO analog / Allgemeines Rechtsträgerprinzip. Die Herleitung kann dahinstehen. Allgemeine leistungsklage schema van. Ausnahme: Kommunalverfassungsstreitigkeit. Dort bestimmt sich der Klagegegner nach der innerorganisatorischen Kompetenzzuordnung. B. Begründetheit
Die allgemeine Leistungsklage ist begründet, soweit der Kläger einen Anspruch auf das begehrte Verwaltungsverhalten hat. I. Anspruchsgrundlage
II. Formelle Voraussetzungen
III. Materielle Voraussetzungen
- Allgemeine leistungsklage schema van
- Allgemeine leistungsklage schema
- Allgemeine leistungsklage schema in computer
Allgemeine Leistungsklage Schema Van
Sie muss in der Klausur daher kurz hergeleitet werden. Folgende Sätze können in der Klausur standardmäßig verwendet werden:
Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Begehren des Klägers, § 88 VwGO. Die Leistungsklage ist in der VwGO nicht ausdrücklich geregelt, wird jedoch in den §§ 40, 43 II 1, 113 IV VwGO erwähnt und gilt als allgemein anerkannt. Begründetheit der Allgemeinen Leistungsklage. Sie entspricht dem Begehren des Klägers, wenn dieser die Vornahme oder das Unterlassen einer Verwaltungshandlung begehrt, die kein Verwaltungsakt ist. Terminologie
Sofern der Kläger die Vornahme eines Realakts durch die Verwaltung begehrt, spricht man von einer Leistungsvornahmeklage. Falls der Kläger sich gegen schlichtes Verwaltungshandeln oder gegen den drohenden Erlass eines Verwaltungsakts wehrt, handelt es sich um eine Unterlassungsklage. Die Leistungsklage ist aber auch als Klage der Verwaltung gegen den Bürger denkbar. Diese Gestalt nimmt die Leistungsklage beispielsweise an, wenn die Verwaltung Zahlungsansprüche gegen den Bürger oder Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen durchsetzen will.
Allgemeine Leistungsklage Schema
II. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog
§ 42 II VwGO ist für die Klagebefugnis nach h. M. analog auf die Leistungsklage anzuwenden (siehe auch Kopp/Schenke, 21. Auflage 2015, § 42 Rn. 62). Begründet wird dies mit der Rechtsweggarantie des Art. 19 IV GG. Diese schützt allerdings nur dann, wenn ein Bürger durch die öffentliche Gewalt in seinen subjektiven Rechten verletzt ist. Dabei genügt die Behauptung einer Rechtsverletzung. Eine solche ist dann gegeben, wenn der Kläger möglicherweise einen Anspruch auf die begehrte Leistung (oder Unterlassung) hat. III. Kein Vorverfahren
Bei der allgemeinen Leistungsklage ist kein Vorverfahren gem. §§ 68 ff. VwGO durchzuführen. IV. Keine Klagefrist
Eine Klagefrist ist nicht zu beachten. Das Recht zur Klageerhebung kann jedoch verwirkt sein. Jura Individuell- Hinweis: Verwirkung ist dabei Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens aus Treu und Glauben, wenn etwa längere Untätigkeit nach einer möglichen subjektiven Rechtsverletzung bestand. Allgemeine leistungsklage schema model. Verwirkung kann nicht vor der in der VwGO mehrfach erwähnten Jahresfrist (§§ 58 II, 60 III, 76 a.
Allgemeine Leistungsklage Schema In Computer
III. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog
Umstritten ist, ob der § 42 II VwGO analog auf die Leistungsklage angewandt werden muss. Die h. nimmt eine solche analoge Anwendung zur Vermeidung von Popularklagen an. In der Klausur kann folgender Textbaustein verwandt werden:
"Der Kläger ist klagebefugt, wenn er substantiiert vorträgt, dass durch die Vornahme bzw. das Unterlassen des Realakts die Möglichkeit einer Verletzung seiner Rechte besteht. Dies ist der Fall, wenn er möglicherweise einen Anspruch auf die begehrte Handlung hat. " In der Fallbearbeitung sollte möglichst genau die Norm bzw. das Rechtsinstitut zitiert werden, aus welcher sich dieser Anspruch ergeben könnte. Dabei ist nur subsidiär auf Grundrechte zurückzugreifen. IV. Vorverfahren
Das Vorverfahren muss bei der Leistungsklage grundsätzlich nicht eingehalten werden. Jansen, SGG § 54 Klagearten / 2.1.7 Allgemeine Leistungsklage | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe. Eine Ausnahme gilt bei beamtenrechtlichen Streitigkeiten gem. § 126 III BRRG. V. Klagefrist
Eine Klagefrist muss bei der Leistungsklage ebenfalls nicht eingehalten werden.
A. Zulässigkeit
I. Verwaltungsrechtsweg
1. Spezialzuweisung zum VerwG
2. Generalklausel, § 40 I VwGO
a) öffentlich-rechtliche Streitigkeit
Liegt vor, wenn das Rechtsverhältnis, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird, eines des öffentlichen Rechts ist. Übersicht Sachurteilsvoraussetzungen VwGO - Jura Individuell. b) nichtverfassungsrechtlicher Art
Nach der Formel der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vor, wenn die Streitbeteiligten unmittelbar am Verfassungsleben teilnehmen und wenn es im Kern um die Anwendung und Auslegung von Verfassungsrecht geht. c) keine abdränge Zuweisung
Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art können durch Bundes- oder Landesgesetze auch Gerichten, die nicht zur Verfassungsgerichtsbarkeit gehören, zugewiesen werden (§ 40 Abs. 1 S. 1, 2 VwGO). Eine abdrängende Sonderzuweisung liegt also immer dann vor, wenn eine derartige Streitigkeit einem anderen Gericht explizit zugewiesen ist. II. Statthaftigkeit
Tun, Dulden oder Unterlassen, welches nicht im Erlass eines Verwaltungsakts besteht.