Strafen gegen Tiere. Wohl nach biblischem Vorbild, wonach ein Ochse, der einen Menschen zu Tode gebracht hatte, zu steinigen war, wurden im MA. Tiere, die Unheil verursacht hatten, je nach Vergehen durch Henken, Köpfen, Erwürgen, lebendig-Begraben, Erschlagen, Verbrennen oder Ertränken bestraft. In Anlehnung an das Strafrecht wurde etwa ein Hund, der einen Menschen getötet hatte, gehenkt, wurden Schafe und Ziegen, die auf fremden Grund Schaden gestiftet hatten, wie Friedensbrecher getötet, wurden Gänse, die auf fremden Kornfeld ergriffen wurden, am Halse aufgeknüpft. Dem lag die Annahme zugrunde, dass Tiere für ihr Handeln verantwortlich und nach menschlichem Gesetz zu richten seien. Der häufig zumindest wegen Mitverschuldens haftbare Tierbesitzer wälzte die Schuld auf sein Tier ab und bezichtigte es, von Dämonen besessen zu sein. In der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (14. Geistl gericht im mittelalter 24. Jh. ) findet sich eine Abbildung der Enthauptung von Tieren (Hund und Hahn), welche die Vergewaltigung einer Frau hatten geschehen lassen, ohne helfend einzugreifen.
Geistl Gericht Im Mittelalter 24
Von den Strafen gegen Tiere zu unterscheiden sind Fälle, bei denen Tiere aus rechtsrituellen Gründen (Strafverschärfung, Verächtlichmachung) zusammen mit Menschen hingerichtet wurden (s. Judengesetze).
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Sodomiten wurden häufig mit den von ihnen missbrauchten Tieren verbrannt – hielt man diese doch für Mittäter. Die weltlichen Verfahren wandten sich nur gegen "Vergehen" von Haus- und Nutztieren. Geistl. Gerichte sprachen vom 13. an summarische Malediktionen gegen Schadgetier aus, so gegen Mäuse, Ratten, Vögel, Raupen, Engerlinge, Schnecken, Kröten, Heuschrecken u. a. m. Geistliches Gericht im MA. • Kreuzworträtsel Hilfe. Hierbei vermengten sich Motive der Schädlingsbekämpfung mit Aberglauben und Dämonenfurcht. Sie wurden auf Klage eines Geschädigten – eines für alle – vor ein geistl. Gericht gebracht und abgeurteilt. Andere wurden von der Kanzel herab zu einem Gerichtstermin geladen, und bei Nichterscheinen wegen Ungehorsams in absentia verflucht und des Landes verwiesen. War dem Kirchenbann keine Wirkung beschieden, so sah man darin nicht dessen Wirkungslosigkeit, sondern den Beweis für eine von Gott dem sündigen Volk auferlegte Strafe. Katzen wurden oft als notorische Hausgenossen von Hexen strafrechtlich verfolgt, und wie diese gefoltert und abgeurteilt.