Vielen unserer Mandanten ist eine transparente und ehrliche Preisgestaltung sehr wichtig. Eine hohe Gebührenrechnung kann oftmals, zu einem angespannten Verhältnis zwischen Mandanten und Steuerberater führen. Deshalb bereiten wir Ihnen gerne vorab ein Angebot. Steuerberater können und dürfen Ihre Preise nicht beliebig festsetzen. Hierfür gibt es die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Steuerberater gebührentabelle c for sale. Diese legt zusammen mit den Tabellen den Rahmen für die Höhe des Steuerberater - Honorars fest. Es existieren folgende Tabellen für die Abrechnung des Honorars des Steuerberaters: Tabelle A (Beratungstabelle), Tabelle B (Abschlusstabelle), Tabelle C (Buchführungstabelle) und Tabelle D (landwirtschaftliche Tabelle). Anhand dieser Tabelle sollte jede Gebührenrechnung für Sie als Mandanten nachvollziehbar sein. Sollten Sie Fragen zur StBVV und deren Benutzung haben kontaktieren Sie uns gerne! Steuererklärung: Bei der Anfertigung von Steuererklärung richtet sich das Honorar nach dem Gegenstandswert dieser.
- Steuerberater gebührentabelle ab 01.07.2020
Steuerberater Gebührentabelle Ab 01.07.2020
Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der vollen Gebühr um 12% in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten Rechnung getragen. [1] Wann welche der 4 Tabellen anwendbar ist, ergibt sich aus den einzelnen Gebührenvorschriften.
StBVV Tabelle C: Buchführungstabelle
Anlage 3
i. d. F. 07. 2021 Tabelle C: Buchführungstabelle
[1]
Tabelle in neuem Fenster öffnen Gegenstandswert
bis … Euro Volle Gebühr ( 10 / 10)
Euro 15 000 68 17 500 75 20 000 83 22 500 88 25 000 95 30 000 102 35 000 110 40 000 115 45 000 122 50 000 130 62 500 137 75 000 149 87 500 164 100 000 177 125 000 197 150 000 217 200 000 259 250 000 299 300 000 339 350 000 381 400 000 416 450 000 448 500 000 483 vom
Mehrbetrag über 500 000 Euro je angefangene
50 000 Euro 34 1 Anm. Red. : Tabelle C
i. der VO v. 25. StBVV Tabelle C: Buchführungstabelle
Anlage 3
- NWB Gesetze. 6. 2020
(BGBl I S. 1495)
mit Wirkung v. 1. 7. 2020.