Die ausführliche Version dieses Artikels ist erschienen in TEC21 16/2021 «Fluss im Fels, Steine im See».
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Als Bestvariante galt eine Tieferlegung und Verbreiterung des Flusslaufs der Sarneraa. Sie wurde aufgrund eines guten Kosten-Nutzen-Verhältnisses auch vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) gutgeheissen. Auch wenn der Wasserbau an der Sarneraa in die Zuständigkeit des Kantons Obwalden fällt, ist das Bafu als Genehmigungsbehörde für die Bundesbeiträge in Sachen Hochwasserschutz und Revitalisierung zuständig. Anstehende ereignisse in seiffen. An ihm führt daher kein Weg vorbei. Alles zum Thema Beton finden Sie in unserem digitalen Dossier
2009 lag der Entwurf des Bauprojekts der Tieferlegung vor – mit deutlich höheren kalkulierten Kosten als im Vorprojekt veranschlagt. Daher beschloss der Obwaldner Regierungsrat, die zweite Variante – einen westlich der Sarneraa geführten Hochwasserentlastungsstollen für den See – weiter aufzubereiten. Ein Volksbegehren, eingereicht von der Interessengemeinschaft (IG) Hochwasserschutz Sarnen, wollte jedoch anstatt der Variante mit dem westlichen Stollen die dritte Variante auf gleichen Planungsstand wie die Tieferlegung bringen.
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Hier würde ein Stollen, am Osthang des Tals geführt, den See anzapfen. Die Interessengemeinschaft konnte sich durchsetzen, sodass letztlich die Tieferlegung der Sarneraa mit dem Hochwasserentlastungsstollen Ost konkurrierte. Ungewöhnlich war die Kostenermittlung für den Stollen Ost: Die Umsetzungskosten wurden mit einer funktionalen Ausschreibung im Totalunternehmerverfahren kalkuliert. Das führte dazu, dass die ARGE HWS Marti als Totalunternehmer im Jahr 2013 bereits den Zuschlag für ein Bauprojekt erhielt, dessen Umsetzung noch nicht entschieden war. Unkonfiguriert. Der Variantenentscheid, die Projekt- und Baukreditgenehmigung waren also bei Zuschlag vorbehalten. Entlastung in trockenen Tüchern
Im September 2014, nachdem der Entlastungsstollen Ost aufgrund fachlicher Beurteilung als Bestvariante ausgelobt worden war und das Bafu die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ausgesprochen hatte, entschieden sich 82% des Stimmvolks für das Projekt. Die Teilprojektgenehmigung des Stollens – aufgrund einiger Einsprachen musste die Projektgenehmigung aufgeteilt werden – geschah 2017, und der Bund sagte die höchstmögliche Förderung von 65% der anrechenbaren Kosten zu.
6 Mio. Franken
Bauzeit: 2020–2025
Sarneraa Alpnach II
Projektleitung Bauherrschaft: Kanton Obwalden, Bau- und Raumentwicklungsdepartement, Amt für Wald und Landschaft, Abteilung Naturgefahren und Wasserbau
Ingenieur (Konzeptphase): Kissling + Zbinden, Bern
Umweltplanung (Konzeptphase): AquaPlus, Zug
Baukosten: 8–12 Mio. Franken
Bauzeit: 2025–2030