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In der Europäischen Union hergestellte Waren können einen präferenziellen Ursprung durch "ausreichende" Be- oder Verarbeitung erwerben. Die Verarbeitungslisten (oder kurz Listen) enthalten konkrete erzeugnisspezifische Voraussetzungen bzw. konkretisieren - durch Bedingungen, die produktbezogen für die hergestellten Waren gelten - den abstrakten Begriff "ausreichend". Feedback zu dieser Seite geben
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IHK Hannover, 18. 12. Zoll online - Erwerb des Ursprungs nach den Ursprungsregeln. 13
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Zoll Online - Erwerb Des Ursprungs Nach Den Ursprungsregeln
Denn die neue Formulierung berücksichtigt die häufigsten Praxisfälle bei der Ausfertigung von Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE):
die unterjährige Abdeckung von Lieferungen für einen zurückliegenden und einen zukünftigen Zeitraum in einer einzigen LLE wird wieder möglich (wie vor Inkrafttreten des UZK). Die Pflicht zur Ausstellung von zwei LLE bei Ausfertigung im laufenden Jahr entfällt. die Ausfertigung einer LLE am Ende eines Jahres für das folgende Kalenderjahr. Es sind weiterhin drei Datumsangaben vorgesehen: Zeitpunkt der Ausfertigung (date of issue), Beginn des Gültigkeitszeitraums (start date), Ende des Gültigkeitszeitraums (end date). Allerdings wurde die Wechselwirkung der Datumsangaben flexibilisiert. Insbesondere kann nunmehr ein "überlappender" Gültigkeitszeitraum definiert werden, der einen Zeitraum sowohl vor als auch nach dem Zeitpunkt der Ausfertigung abdeckt. Die Kombination eines zurückliegenden Zeitraums mit einem zukünftigen Zeitraum in einer einzigen LLE wird wieder möglich.
Diese enthält in der Regel keine Warenbeschreibung, sondern Eintragungen auf der Ebene von Abschnitten, Kapiteln, Positionen oder Unterpositionen. Existiert innerhalb eines Kapitels, einer Position oder Unterposition für ein bestimmtes Erzeugnis eine eigene erzeugnisspezifische Ursprungsregel, so ist dieses Erzeugnis in Spalte 1 namentlich genannt. In der Spalte 2 ("Erzeugnisspezifische Ursprungsregeln") ist die anwendbare Verarbeitungsregel für das in der Spalte 1 mit seiner (Unter-) Position oder speziellen Bezeichnung genannte Erzeugnis aufgeführt. Sofern hierfür mehrere Varianten gelten, sind diese alternativ in dieser Spalte genannt. Eine eigene Spalte mit Alternativregeln (wie in Spalte (4) der Verarbeitungslisten der bisherigen Ursprungsprotokolle) existiert nicht. Die Formulierungen der erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln weichen ebenfalls von den aus den übrigen Verarbeitungslisten bekannten ab, entsprechen aber inhaltlich weitgehend den klassischen Listenbedingungen. Allgemeines Präferenzsystem (Entwicklungsländer):
Abweichungen finden sich auch im Aufbau der Verarbeitungsliste im Bereich des APS (Präferenzen gegenüber den Entwicklungsländern), da sie keine Spalte (4) enthält.