Die Kinder der Klasse 2b beschäftigen sich im Moment im Sachunterricht mit dem Thema Brücken. Nach einigen wackeligen Versuchen schaffte es jedes Kind aus sieben Hokzklötzen eine stabile Balkenbrücke zu bauen. Das war spannend. weiterlesen...
Fotoalbum Naturfelder Issum Die Wiese verändert sich über die Jahreszeiten und bietet vielen Insekten ein zu Hause, ja, sogar im Winter. An zwei Tagen brachten Herr Padilla und Herr Schulmeyer (Verein: Naturfelder Issum) den Kindern...
Nicht nur in den Klassen und auf unserem Schulhof wurde in diesem Jahr Karneval gefeiert. Wie schon vor vier Jahren zeigten auch in diesem Jahr Katrin und Birger vom Circus Soluna in einer kleinen Show aufregende Zaubertricks und akrobatische Kunststücke. Gesponsert wurden beide Aufführungen von unserem Förderverein. Vielen Dank dafür. Für die Kinder und Lehrer war es wieder ein tolles Erlebnis. Das abc der elternmitwirkung tv. Fotoalbum In der letzten Woche haben die Kinder der Klasse 3a zu dem Thema "body parts" ihre eigenen Monster präsentiert.
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Für die Elternvertretung in der Schulkonferenz und in den Fachkonferenzen sind alle Eltern von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schulpflegschaft). Die Vorsitzende / der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt. Die Schulpflegschaft wählt auch eine Vertreterin / einen Vertreter, die / der (mit Einverständnis der / des Betroffenen) an sogenannten Teilkonferenzen bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 53 Absatz 3 Satz 1 SchulG teilnimmt. Bis zum 21. 2021 sollen die Wahlen für die Schulpflegschaft stattgefunden haben. 4. Elternmitwirkung. Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören jeweils – je nach Schulstufe in unterschiedlichen Anteilen – Elternvertretende, Lehr-kräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.
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15. 2018
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Das Qualitätstableau NRW - Beilage zu Schule NRW 08/2017
15. Das abc der elternmitwirkung deutsch. 2017
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Das Eignungs- und Orientierungspraktikum in der Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen
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Eine Handreichung für Lehrkräfte zur Anwendung des KOMET-Kompetenzmodells für das Erstellen, Dokumentieren und dem Einsatz von lernergebnisorientierten Lernsituationen
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Informationen zum Thema Elternmitwirkung
Recht auf Schulmitwirkung
Das Recht der Eltern auf Schulmitwirkung ergibt sich sowohl aus Artikel 10 Absatz 2 der Landesverfassung als auch aus den Regelungen in den §§ 62 ff. Schulgesetz (SchulG). Den Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Mitwirkungsgremien für Eltern sind nach dem Schulgesetz die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Willkommen bei der Brüder Grimm Gemeinschaftsgrundschule. Jedes Mitwirkungsgremium bleibt bis zum ersten Zusammentreten des neugewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr bestehen. Ein Mitwirkungsgremium wird grundsätzlich durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder sind dabei mit einer Frist von mindestens sieben Tagen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen schriftlich einzuladen. Die Schulen haben den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört beispielsweise das zur Verfügung stellen von Räumen für Gremiensitzungen oder die Nutzung des Kopierers.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Für die Elternvertretung in der Schulkonferenz und in den Fachkonferenzen sind alle Eltern von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schulpflegschaft). Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt. Das abc der elternmitwirkung online. Die Schulpflegschaft wählt auch eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der (mit Einverständnis der oder des Betroffenen) an sogenannten Teilkonferenzen bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen – wie zum Beispiel der Androhung der Entlassung von der Schule – teilnimmt. Bis zum 15. September 2020 sollen die Wahlen für die Schulpflegschaft stattgefunden haben.