Das versendete Datenpaket beinhaltet unter anderem folgende Inhalte: Zählernummer, aktuelle Datums- und Zeitangabe, Verbrauchsstände wie beispielsweise Gesamtvolumen, Vorwärtsvolumen, Rückwärtsvolumen und minimaler/maximaler Durchfluss. Auch Temperaturangaben, etwaige Fehlermeldungen und der Systemstatus des jeweiligen Zählers werden übermittelt. Die Daten des Wasserverbrauchs sind, ungeachtet des Funksignals, weiterhin für Sie zugänglich und können über das digitale Display des Funkwasserzählers abgelesen werden. Die elektronischen Daten des Funkwasserzählers werden turnusgemäß zum Zweck der Abrechnung ausgelesen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, die elektronischen Daten anlassbezogen zu beziehen. Wenn beispielsweise auf Grund eines Rohrbruchs oder anderen Gefahrenanlässen die elektronischen Daten benötigt werden, sind wir als Ihr Trinkwasserversorger dazu berechtigt, diese im Einzelfall separat auszulesen (Schadensklärung, etc. ). Wasserzähler fernablesung nachruesten. Die verschlüsselten Datenpakete werden im internen Rechenzentrum von badenova gespeichert und verarbeitet.
- Heizkostenverordnung: Fernablesung wird Pflicht | wohnen im eigentum e.V.
Heizkostenverordnung: Fernablesung Wird Pflicht | Wohnen Im Eigentum E.V.
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Wer wenig Wasser verbraucht, für den lohnt sich der Einbau eines separaten Wasserzählers Kostencheck-Experte: Das hängt von der jeweils gegebenen Situation ab. Für einen Vermieter lohnt sich der Einbau selten, da er die Kosten ja selbst tragen muss. Den Nutzen haben später nur die Mieter, die tatsächlich nur den eigenen Verbrauch bezahlen und nicht mehr einen jeweils gleich großen Anteil am Gesamtverbrauch. Gesetzlich ist der Vermieter nur zum Einbau von Zähleinrichtungen für den Warmwasserverbrauch verpflichtet, da er nach der Heizkostenverordnung die Kosten mindestens zu 50% auch nach dem individuellen Verbrauch des Mieters abrechnen muss. Dafür ist der Einbau von Warmwasserzählern unumgänglich. Bei Neubauten sind mittlerweile – außer in Bayern – auch separate Kaltwasserzähler Pflicht, bei Altbauten hängt das vom jeweiligen Bundesland (Landesbauordnung) ab. In Hamburg ist der Einbau von separaten Kaltwasserzählerm für die einzelnen Wohneinheiten beispielsweise seit 2006 bereits verpflichtet.