Man spricht hier vom sogenannten Aufstellungsbeschluss. Dieser drückt aus, dass die Gemeinde das Verfahren für einen Bebauungsplan in Gang setzen will. Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich dabei immer auf ein abgegrenztes Gebiet, für das der spätere Bebauungsplan gelten soll. Mit dem Aufstellungsbeschluss beauftragt die Gemeinde ein Planungsbüro zur Ausarbeitung eines Planentwurfs. Mit den ersten Planentwürfen wird dann auch bald klar, welche öffentlichen Belange, insbesondere Umweltbelange, durch den Bebauungsplan betroffen sein können. Bebauungsplan verfahren schema video. Zur Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplans hat dann beim normalen Bebauungsplanverfahren eine umfassende Umweltprüfung stattzufinden. Gleichzeitig oder auch schon früher werden verschiedene Gutachten zu unterschiedlichen Fragestellungen erforderlich. Dazu gehören insbesondere Baugrundgutachten, Bodengutachten, Artenschutzgutachten, Hochwassergutachten und unter Umständen auch Verkehrs- und Lärmschutzgutachten. In dieser Planungsphase sollen dann im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die Öffentlichkeit und die Behörden schon einbezogen werden.
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Kurzes Prüfungsschema als Überblick für die Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplanes in Bayern. Darunter Tipps für die Klausur. Foto: jannoon028/
Ergänzend zu unserem ausführlichen Prüfschema zur Wirksamkeit eines Bebauungsplan eignet sich dieses Kurzschema. A. Ermächtigungsgrundlage
§§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB
B. Formelle Rechtmäßigkeit
I. Zuständigkeit:
Verbandskompetenz: Gemeinde, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Organkompetenz: Gemeinderat, vgl. Art. 37 GO i. V. m. 32 Abs. 2 Nr. 2 GO
II. Verfahren
(Plan-) Aufstellungsbeschluss, vgl. 1 Satz 2 BauGB. Ortsübliche Bekanntmachung, vgl. 1 Satz 2 BauGB
Ermittlung des Abwägungsmaterials durch Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 2 Abs. 3 BauGB. a. Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB
b. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 ff. Einfacher Bebauungsplan - Definition und Bedeutung im BauGB. BauGB
aa) Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
bb) Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Auslegung des Planaufstellungsbeschlusses nach § 3 Abs. 2 und 3
a.
Bebauungsplan Verfahren Schéma Régional
Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Ordnung nicht erforderlich, wenn die Festsetzung der Verhinderung bestimmter Nutzungen dient (sog. Negativplanung), der Bebauungsplan der aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder keine Aussicht auf Verwirklichung hat oder dieses funktionslos geworden ist. Hinsichtlich der Grenzen des Planungsermessens sind insbesondere die Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung gem. § 1 Absatz 4 BauGB sowie das Entwicklungsgebot des Flächennutzungsplans gem. § 8 Absatz 2 BauGB zu beachten. Ferner gilt stets der Vorrang der Fachplanung gem. Bebauungsplan verfahren schéma régional. § 38 BauGB. Die ordnungsgemäße Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Absatz 7 BauGB erfolgt in drei Schritten:
Ermittlung der für die Abwägung erheblichen Belange;
Gewichtung der Belange;
Entscheidung, welche Belange im Vergleich den Vorrang erhalten sollen. d. Rechtsfolge bei beachtlichem formellen oder materiellen Verstoß
Sollte der Bebauungsplan formell und / oder materiell rechtswidrig sein, so erklärt gem.
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Vereinfachtes und beschleunigtes Bebauungsplanverfahren dienen also vor allem der Zeit- und Kostenersparnis. Eine Besonderheit stellt der sogenannte vorhabenbezogene Bebauungsplan dar. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellt die Gemeinde einen Bebauungsplan für ein ganz konkretes Vorhaben eines Privaten (Vorhabenträger). Es unterscheidet sich nur insoweit vom normalen Bebauungsplanverfahren, dass der Vorhabenträger die Kosten des Verfahrens vollständig zu tragen hat, einen Vorhaben- und Erschließungsplan vorlegen muss und mit diesem neben dem Bebauungsplan ein Durchführungsvertrag geschlossen wird. Vorteil für die Gemeinde ist neben der Kostentragung, dass die Gemeinde über den Durchführungsvertrag dem Vorhabenträger einige rechtliche Vorgaben auferlegen kann, die bei einem normalen Bebauungsplan (in diesem Zusammenhang spricht von "Angebotsbebauungsplan") nicht möglich wären. Bebauungsplan verfahren schema in children. Aber auch hier gibt es bestimmte rechtliche Grenzen, welche die Gemeinde einhalten muss. Jedes Bebauungsplanverfahren beginnt mit der Fassung eines Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Gemeinderat.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei der Planung alle relevanten Belange erfasst und beachtet werden. Das Verfahren ist in einzelne Schritte unterteilt:
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschluss über den Entwurf
Beschluss zur Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beschluss über etwaige Änderungen
Beschluss über die Abwägung der Bedenken
Beschluss über Satzung
Jeder dieser Beschlüsse erfolgt über Gremien der jeweiligen Gemeinde. Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird in der Regel vom Bauamt getroffen.
Dieser B-Plan kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden und bedarf keiner Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB § 34 Abs. 4 BauGB (Innenbereichssatzungen) Das beschleunigte Verfahren erweitert die Verfahrenserleichterungen des vereinfachten Verfahrens, in dem Bauleitpläne behandelt werden sollen, bei denen nicht mit erheblichen Umwelteinwirkungen zu rechnen ist. Wie ein Bebauungsplan entsteht - Berlin.de. Es dürfen keine Vorhaben mit UVP-Pflicht begründet werden und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH-Gebieten vorliegen. Wesentlich ist, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird. Damit gibt es keine Gewährleistung dafür, dass alle relevanten Umweltbelange und Auswirkungen auf die Schutzgüter der Umweltprüfung im Rahmen der Planaufstellung bekannt sind und in die Abwägung eingestellt werden können. Auch im vereinfachten Verfahren müssen aber die umweltrelevanten Belange ermittelt, bewertet und in die Abwägung einbezogen werden. Sie sind in der Planbegründung zu erläutern.