2022 | 03. –18. Februar, Livestream Online
K175-22 Qualifikation Fachgebundene Genetische Beratung
Dieser Kurs ist komplett ausgebucht - Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. 1. Kurseinheit: 3. – 5. Februar 2022
2. Kurseinheit: 17. – 18. Februar 2022
Die lückenlose Teilnahme an beiden Kurseinheiten ist erforderlich. Der praktisch-kommunikative Teil ist zwingend erforderlich und als separater Kurs (K176-22) zu buchen, wenn bisher kein Nachweis der psychosomatischen Grundversorgung erworben wurde. Er schließt sich an die 2. Kurseinheit an. Dozenten: Prof. Dr. med Tiemo Grimm, Würzburg
et al. Lerninhalte In insgesamt zwei Kurseinheiten wird das Grundwissen für die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung vermittelt. Akademie Humangenetik - Aktuelle Kurse. Gemäß § 7 Abs. 3 GenDG darf "Eine genetische Beratung […] nur durch […] Ärztinnen oder Ärzte, die sich für genetische Beratungen qualifiziert haben, vorgenommen werden". Die Ausführungsbestimmungen für den Erwerb der Qualifikation zur genetischen Beratung hat die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) in Form einer Richtlinie für die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung (Kapitel VII3.
- Akademie Humangenetik - Aktuelle Kurse
Akademie Humangenetik - Aktuelle Kurse
B. Schwangerschaft und Familienplanung, hochaktiver Krankheitsverlauf, Komorbiditäten Priv. Stjepana Kovac
Oberärztin der Epilepsie-Station, Epileptologin (DGfE)
Leiterin des Epilepsiezentrums Münster-Osnabrück (Standort Münster)
Ärztliche Leitung der Neuropsychologie (at)ukmuenster(dot)de
Privatsprechstunde, besondere Schwerpunkte Autoimmunenzephalitiden Epilepsien, insbesondere pharmakoresistente Epilepsien Seltene Syndrome, die mit Epilepsie einhergehen. Univ.
Nach § 7 Abs. 3 i. V. mit § 27 Abs. 4 GenDG dürfen Ärzte ab dem 1. Februar 2012 eine genetische Beratung nur noch durchführen, wenn sie über die in der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) geforderte Qualifikation verfügen. Die von der GEKO am Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) über die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und § 23 Abs. 3 GenDG ist am 11. Juli 2011 in Kraft getreten. Die Richtlinie regelt auf der Basis des GenDG u. a. die Anforderungen an die Qualifikation zur genetischen Beratung. Hier finden Sie Informationen zum Gendiagnostikgesetz sowie zu den notwendigen Beratungsqualifikationen: Gendiagnostikgesetz Beratungsqualifikationen: Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission Dort finden Sie unter IV Informationen zu den formalen Aspekten genetischer Beratung sowie unter VII Informationen über die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß §7 Abs. 3 und §23 Abs. 2aGenDG.