Mit dieser Vorlage kann ein Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erstellt werden. Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung eines volljährigen Menschen, der aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln kann. Die Betreuung muss vom zuständigen Betreuungsgericht angeordnet werden. Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Es entscheidet, für welche Angelegenheiten (Aufgabenkreise) eine betreuende Person bestellt wird. Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Auch wenn der Begriff noch immer weit verbreitet ist, gibt es eine Entmündigung in Deutschland seit 1992 nicht mehr. WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN? Wer kann Betreuer oder Betreuerin (betreuende Person) werden? Als betreuende Personen kommen in Betracht:
eine Person, die der betroffenen Person nahesteht (aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis),
eine sonst ehrenamtlich tätige Person,
eine Berufsbetreuerin oder ein Berufsbetreuer,
eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins
die Betreuungsbehörde.
Antrag Auf Einrichtung Einer Rechtlichen Betreuung
Die meisten Angaben erfolgen per Ankreuzverfahren, wodurch das Ausfüllen des Vordruckes sehr einfach und zeitsparend ist. Dies erfolgt entweder direkt am PC oder per Hand auf einem ausgedruckten Formular. Die Formulare sind sämtlich auf einem USB-Stick abgespeichert, so dass sie in der Praxis problemlos eingesetzt werden können. Zudem sind die Formulare auf dem neuesten rechtlichen Stand und aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigt, was zu einer größtmöglichen Rechtssicherheit im Umgang mit betreuungsrechtlichen Angelegenheiten führt.
In den meisten Fällen kommt das Gericht dem Vorschlag des Antrages nach. Keine Betreuung ist endgültig, sondern wird regelmäßig auf ihre Notwendigkeit hin kontrolliert und gegebenenfalls wieder aufgehoben. Die Vergütung des Berufsbetreuers ist fest nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. 1. SCHRITT
Wir führen ein kostenloses Erst- bzw. Beratungsgespräch durch. 2. SCHRITT
Der Betreuungsantrag wird beim Betreuungsgericht gestellt. Gegebenenfalls kann uns hier der zu Betreuende als Betreuer vorschlagen. 3. SCHRITT
Die Betreuungsbehörde prüft den Sachverhalt. 4. SCHRITT
Das Betreuungsgericht erteilt den Begutachtungsauftrag, legt den Betreuungsumfang fest, bestellt den Betreuer und die Betreuung kann aufgenommen werden. Wer kann gesetzliche Betreuungen übernehmen? Gesetzliche Betreuer arbeiten entweder ehrenamtlich, als selbständige Berufsbetreuer oder sind in Betreuungsvereinen angestellt. Ehrenamtliche Betreuungen werden oft von Angehörigen übernommen und sind häufig nicht sehr umfangreich und leicht zu führen.