Das Geschäft mit der Schönheit boomt. Allein im vergangenen Jahr wurden knapp 22 Millionen Eingriffe weltweit durchgeführt. Fettabsaugung - wann zahlt die Krankenkasse? Beim Stichwort "Fettabsaugung" denkt man an Schönheits-OPs. Dabei kann die Fettleibigkeit auch krankhafte Ursachen haben - mit ernsten Folgen für Psyche und Leib. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Bauch-OP mit Fettabsaugen eine Kostenübernahme der Krankenkasse gewährt werden. Brustvergrößerung: Eine Kostenübernahme beantragen. Frist überschritten: Krankenkasse musste Kosten für Bauchstraffung im Ausland übernehmen Wenn eine Krankenkasse ihre Versicherten länger als die vorgeschriebene Frist auf die Bewilligung einer Leistung warten lässt, gilt der Antrag als genehmigt. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten gilt auch dann, wenn die Behandlung im Ausland durchgeführt wurde. Klage abgelehnt: Krankenkasse muss Kosten für Penisverlängerung nicht tragen Eine geringe Penisgröße ohne die medizinische Diagnose 'Mikropenis' ist kein hinreichender Grund, um die Kosten für eine Penisverlängerung von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Brustvergrößerung: Eine Kostenübernahme Beantragen
In manchen Fällen wird die Brustverkleinerungs-Operation von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt wird. Dieser Antrag kann nur dann genehmigt werden, wenn medizinische Gründe für di Operation vorliegen. Es muss per definitionem eine notwendige Heilbehandlung vorliegen. Das heißt medizinische Beschwerden wie z. B. Halswirbelsäulenbeschwerden oder auch Infektionen der Haut im Bereich der Unterbrustfalten müssen vorliegen, damit die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Weitere Videos zum Thema Brustverkleinerung Brust, Brustvergrößerung, Brustverkleinerung Brust, Brustvergrößerung, Brustverkleinerung Brust, Brustverkleinerung Brust, Brustverkleinerung
In der Regel beantragt der Versicherte selbst die Übernahme, nicht der Arzt. Da die Kostenübernahme bei einer Brustvergrößerung eine Antragsleistung ist, gibt es keine vorgefertigten Antragsformulare, d. h. der Antrag auf Kostenübernahme erfolgt formlos. Grundsätzlich werden alle Antragsunterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergeleitet. Dort erfolgt die Begutachtung und im Anschluss die Empfehlung an die Kasse, ob die Kosten ganz oder teilweise erstattet werden können oder ob die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.