Mit dem am 23. August 2007 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz vom Vortage kündigte die Beklagte den Antrag auf Klageabweisung an, den sie mit dem am 03. September 2007 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz vom 31. August 2007 begründet hat. Den Klageabweisungsantrag begründet sie u. a. mit fehlender Aktivlegitimation der Klägerin, die selbst vortrage, Auftragnehmer sei allein das in der Klagebegründung namentlich genannte und nun als Zeuge präsentierte Sozietätsmitglied. Mit dem am 06. Untätigkeitsklage verwaltungsgericht master site. September 2007 bei Gericht eingegangenen Antrag vom 05. September 2007 begehrt sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Mit dem am 28. September 2007 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz vom gleichen Tage (Replik) hat die Klägerin unter Bezugnahme auf die von der Beklagten am 03. November 2005 zugunsten der Klägerin unterzeichnete, bereits mit der Klagebegründung überreichte Prozessvollmacht vorgetragen, Auftragnehmer des Mandats zur Vertretung der Beklagten als Nebenklägerin sei die Sozietät, während das in der Klagebegründung genannte Sozietätsmitglied, das den Auftrag nur entgegengenommen habe, nur der sachbearbeitende Rechtsanwalt sei.
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Andererseits verlängert sich die Drei-Monats-Frist, wenn die Nichtbescheidung auf einem zureichenden Grund beruht. Das Gericht bestimmt dann eine – verlängerbare – Nachfrist. Ein zureichender Grund in diesem Sinn kann beispielsweise sein:
Schwierigkeit der Sache in tatsächlicher Hinsicht,
kurzfristige Überlastung der Behörde (langfristige Überlastungen müssen durch eine effektive Arbeitsorganisation vermieden werden),
fehlende Mitwirkung des Klägers, nicht aber ein Abwarten auf eine bevorstehende Gesetzesänderung. Hinweis: Im Sozialhilferecht gelten insoweit Besonderheiten. c) Entscheidung nach Klageerhebung Entscheidet die Behörde nach Klageerhebung, sind folgende Fälle zu unterscheiden:
Klageerhebung vor Ablauf der Sperrfrist,
Entscheidung innerhalb der Nachfrist,
Entscheidung nach Ablauf der Nachfrist. Im ersten Fall erledigt sich der Rechtsstreit und der Kläger hat regelmäßig die Kosten zu tragen. Auch im zweiten Fall tritt Erledigung ein, jedoch fallen die Kosten dem Beklagten zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte, § 161 Abs. Untätigkeitsklage verwaltungsgericht master.com. 3 VwGO.
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Im dritten Fall führt die verspätete Klaglosstellung nicht zu § 161 Abs. 3 VwGO; es verbleibt vielmehr bei § 161 Abs. 2 VwGO, wenngleich zumeist mit demselben Ergebnis (Kostentragung durch den Beklagten; vgl. Rennert in: Eyermann, a. a. Untätigkeitsklage verwaltungsgericht master in management. O., § 75 Rn. 18). Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
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Ein Beispielsfall war der Folgende: Die brasilianische Staatsangehörige kam nach Deutschland um Ihren Freund zu besuchen. Sie benötigte dafür als Brasilianerin kein Visum. Innerhalb der zulässigen Aufenthaltszeit von 90 Tagen heiratete Sie den deutschen Staatsangehörigen und beantragte bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau eines Deutschen nach § 28 AufenthG. Eine Ausreise und ein Visumverfahren aus Brasilien heraus war nicht erforderlich, da sie nach § 39 Nr. 3 AufenthV unter die in Anhang II der Verordnung EG Nr. 539/2001 geführten Staaten fällt. Sie reichte bei der Beantragung sämtliche Unterlagen ein, wie Deutschkenntnisse A 1, Heiratsurkunde u. a.... Der Fall war klar. Nach mehr als 3 Monaten hatte die Behörde keine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Auch auf Anrufe wurde nicht reagiert. Ausländerbehörde / Botschaft reagiert nicht – Untätigkeitsklage § 75 VwGO. Die Antragstellerin hatte keinen gültigen Aufenthaltstitel und war gezwungen, den Antrag an die Ausländerbehörde stets mit sich zu führen um bei einer Kontrolle nachweisen zu können, dass Sie sich nicht illegal in Deutschland aufhält.
Die zu Grunde liegenden städtischen Gebührenkalkulationen entsprechen laut BdSt nicht den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage abgewiesen. Der Bund der Steuerzahler hatte das Musterverfahren gegen die Stadt im Kreis Recklinghausen schon damals unterstützt. NRW-OVG verhandelt Musterverfahren zu Abwassergebühren | NRW - Mindener Tageblatt. Nach Angaben des OVG ist das Verfahren betriebswirtschaftlich und rechtlich sehr komplex. Die langjährige Rechtsprechung komme in dem Berufungsverfahren auf den Prüfstand. Die Entscheidung hat Bedeutung auch für alle anderen Kommunen in NRW und deren Kalkulation.