Vereinfacht oder normal: Welches ist das richtige Wahlverfahren für euren Betrieb? Es gibt zwei unterschiedliche Wahlverfahren in der BR-Wahl: Das vereinfachte Wahlverfahren und das normale Wahlverfahren. Wir sagen euch, welches das richtige für euren Betrieb ist. Betriebsgröße gibt das Wahlverfahren vor Gesetzliche Regelungen geben vor, welches Wahlverfahren das richtige für euren Betrieb ist: Kleinere Betriebe wenden das vereinfachte Wahlverfahren, größere Betriebe das normale Wahlverfahren an. Wählt aus diesen beiden BR-Wahl-Seminaren, um die Betriebsratswahl rechtssicher durchzuführen:
Vereinfachtes Wahlverfahren – bei bis zu 100 Beschäftigten:
In Betrieben mit fünf bis 100 wahlberechtigten Beschäftigten wird der Betriebsrat stets im vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Dann findet das ein- bzw. zweistufig ausgestaltete vereinfachte Wahlverfahren nach § 14a Abs. 1 BetrVG Anwendung, das zeitlich verkürzt ist. Vereinfachtes Wahlverfahren der Betriebsratswahl in der Praxis | Betriebsrat. Ein- bzw. zweistufig ausgestaltetes vereinfachtes Wahlverfahren:
Im sogenannten einstufigen Verfahren wird der Wahlvorstand von einem bereits bestehenden Betriebsrat, ersatzweise Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bestellt, so dass es einer (ersten) Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes nicht bedarf, sondern der Betriebsrat lediglich in einer einzigen Wahlversammlung gewählt wird.
Vereinfachtes Wahlverfahren Betriebsrat 2022
In der Wahlordnung formuliert § 35 Abs 1, dass eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe auf Antrag eines oder mehrerer Wahlberechtigter erfolgen soll. Für den Fall, dass Briefwahl aus anderen Gründen durchgeführt wird, findet sich in dieser Vorschrift kein ausdrücklicher Hinweis auf eine Nachfrist, die der Wahlvorstand geben müsste. Das Betriebsverfassungsgesetz, § 14a BetrVG, weist auch nur auf die grundsätzliche Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe hin. Fristende für die schriftliche Stimmabgabe Der Fälle der Wahlordnung, wonach für Personengruppen wie Mitarbeiter im Home-Office, mobilen Arbeiten, Außendienst oder Heimarbeit ( § 24 Abs. Das richtige Wahlverfahren. 2 Nr. 1 Wahlordnung) oder auch für die neu eingeführte Gruppe der Langzeiterkrankten und Mütter im Mutterschutz sowie Kollegen in Elternzeit, Pflegezeit oder "längerer Auszeit" (§ 24 Abs. 2 Wahlordnung) vom Gesetz her automatische Briefwahl vorgesehen ist, finden sich in dieser Regelung nicht wieder, auch nicht die Gruppe der Mitarbeiter in den räumlich entfernten Betriebsteilen (§ 24 Abs. 3 Wahlordnung).
Sie erhalten wertvolle Hinweise zur Vermeidung typischer Fehler und sind so bestmöglich vorbereitet. Vereinfachtes wahlverfahren betriebsrat neu. Hintergrund: Der Gesetzgeber hat die Absicht, die Betriebsratswahl für kleinere Betriebe zu vereinfachen, um hierdurch mehr Betriebsräte in den sogenannten Kleinbetrieben zu installieren. Hierzu hat er im neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz Änderungen im Wahlverfahren vorgesehen, die zum unverzichtbaren aktuellen Wissensstand des Wahlvorstands gehören. Mehr Infos zum Starterkit Die Bildung des Wahlvorstands Einstufiges vereinfachtes Verfahren: Bestellung durch Betriebs-, Gesamt- oder- Konzernbetriebsrat Zweistufiges vereinfachtes Verfahren: Einladung zur Wahlversammlung, Wahl des Wahlvorstands Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder Arbeitsbefreiung und Lohnfortzahlung Schulungsbesuch und Kostenerstattung Besonderer Kündigungsschutz – auch für die Wahlinitiatoren bei erstmaliger Wahl Die Einleitung der Wahl Erstellung der Wählerliste – wahlberechtigt jetzt schon ab 16! Einspruch gegen die Wählerliste Erstellung des Wahlausschreibens Sammlung, Prüfung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge Die Durchführung der Wahl Das Wahlverfahren Durchführung der Stimmabgabe Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses Bekanntgabe des Wahlergebnisses Anfechtung der Betriebsratswahl Verletzung »wesentlicher« Wahlvorschriften Gerichtliche Überprüfung – nur noch eingeschränkt möglich Nichtigkeitsgründe Unser Tipp: Formulare, Muster, Fristenrechner und viele weitere Tools für die Betriebsratswahl finden Sie auf
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