Auch hier muss die Sekundärverpackung ausreichend saugfähiges Material enthalten, um den gesamten flüssigen Inhalt der Primärverpackung aufzusaugen, und mehrere zerbrechliche Primärgefäße dürfen sich nicht gegenseitig berühren. Für Trockeneis gelten die gleichen Bestimmungen, wie sie oben beschrieben sind. Die Sendung muss als "FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE" und "EXEMPT HUMAN SPECIMEN" gekennzeichnet sein. Was ist Teil der ärztlichen Sorgfaltspflicht? Der Arzt als Absender der Probe trägt die Verantwortung dafür, dass sie richtig eingestuft und verpackt wird. Das bedeutet, er muss anhand Anamnese, Erkrankung und Zustand des Patienten die gefahrgutrechtliche Kategorie bestimmen, die Proben entsprechend verpacken und kennzeichnen. Damit die Proben sicher durch die Praxis und zum Fahrzeug transportiert werden können, sollen sie schon in der Praxis fachgerecht verpackt werden. Es ist unzulässig, sich darauf zu verlassen, dass das Transportunternehmen diese Aufgabe erfüllt. Grundsätzlich müssen die Proben schon für den Weg zum Fahrzeug in einem geschlossenen, formstabilen, bruchsicheren und flüssigkeitsdichten Behälter verpackt sein.
Freigestellte Medizinische Probe Aufkleber 3
Transportvorschriften für freigestellte medizinische bzw. veterinärmedizinische Proben
Von Menschen oder Tieren entnommene Proben (Patientenproben), bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten, unterliegen nicht den Gefahrgutvorschriften. Allerdings sind hierbei Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten. Grundlagen für die Beurteilung der Freistellung
Die Beurteilung sollte auf der Grundlage der bekannten Anamnese, Symptome und individuellen Gegebenheiten des betreffenden Patienten oder Tieres und den lokalen endemischen Bedingungen erfolgen.
Freigestellte Medizinische Probe Aufkleber In De
Kategorie B
Klassifizierung: UN 3373 / Verpackung: P 650. Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht entspricht. Freigestellte medizinische Proben
Klassifizierung: ohne UN-Nummer / Verpackung: Basis P 650. Stoffe, die keine ansteckungsgefährlichen Stoffe enthalten, oder Stoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse. Klasse 6. 1: Giftige Stoffe
Klassifizierung: UN-Nummer 3172 oder 3462. Toxine aus Pflanzen, Tieren oder Bakterien, die keine ansteckungsgefährlichen Stoffe oder Organismen enthalten oder die nicht in ansteckungsgefährlichen Stoffen oder Organismen enthalten sind. Stand: 05. 05. 2021 nach oben
Tagtäglich verschicken Arztpraxen Blut-, Gewebe- oder andere Proben zur Laboruntersuchung. Handelt es sich um kontagiöses Material, gehen davon Risiken für Praxismitarbeiter und Menschen aus, die während des Versands mit dem Probenmaterial in Berührung kommen. Daher müssen Arztpraxen einige Regeln beachten, wenn Patientenproben verschickt werden. Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und ähnliche Regelwerke für Luft- und Schienenverkehr regeln, wie Patientenproben verpackt sein müssen, um die Risiken möglichst gering zu halten. Wie gefährlich eine Patientenprobe ist, hängt von den Erregern ab, die sich darin befinden können. Jedem Erreger ist eine UN-Nummer zugeordnet, jeder der UN-Nummern eine Gefahrgutkategorie. Von der Gefahrgutkategorie hängt ab, nach welcher Anweisung die Probe verpackt werden muss (siehe Tab. ). Proben, bei denen nicht die Gefahr besteht oder bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sich Menschen (oder Tiere) anstecken, gelten nicht als Gefahrgut und sind von den entsprechenden Regelungen freigestellt.