Frage vom 27. 3. 2022 | 17:07
Von Status: Frischling (31 Beiträge, 2x hilfreich)
Darf der Vermieter eine Gewerbehalle mit Eternit Dach vermieten? Hallo zusammen,
Meine Frau und ich haben vor einiger Zeit eine Gewerbehalle Gewerblich angemietet. Seit einiger Zeit haben wir atemweg Beschwerden. Das komplette Dach der Halle besteht aus Eternit Platten, ohne Isolierung etc. wir gucken direkt auf die platten drauf. Der Vermieter meinte damals diese wären asbestfrei, jedoch sind die Platten erst ab 1990 asbest frei und das Dach scheint sehr alt zu sein ich finde auch keine Kennzeichnung auf den Platten. Meine Frage, ich will nur noch aus dieser Halle raus, da es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht. Wie gehe ich am besten vor? Wenn es tatsächlich eternit Platten sind, dürfte der Vermieter die Halle überhaupt an uns vermieten? Können wir sofort raus und evntl. Schadenersatz fordern? Auto abgestellt beim Kumpel in einer Halle, Vermieter möchte es mir in Rechnung stellen, darf er das? (Mietrecht). Falls sich bestätigt das es Asbest haltiger eternit ist? Danke vorab für eure Unterstützung. -- Editiert von belair57 am 27.
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# 5
Antwort vom 16. 2013 | 16:02
Von Status: Student (2979 Beiträge, 1336x hilfreich)
Zwischen Mietrecht für Wohnraum, der in diesem Forum behandelt wird und Gewerbemietrecht besteht ein Unterschied wie Tag und Nacht. Bei deiner Konstruktion solltest du besser einen Steuerberater fragen und dich eventuell bei der IKH (Industrie- und Handelskammer) beraten lassen. Eins aber dürfte sicher sein, dass du beim Finanzamt sicherlich erklären musst, warum Mieter und Vermieter der Halle die selbe Person ist. # 6
Antwort vom 16. 2013 | 16:22
Wenn der Vermieter, nicht gewerblich vermieten will, warum auch immer, er aber gegenüber gewerblich untervermieten nix hat. Kann ich dann nichts machen? # 7
Antwort vom 16. Mietvertrag halle gewerblich in de. 2013 | 17:57
Ich denke, Mieter0815-1 muß für das Gewerbe eine GmbH, GbR oder irgend sowas in der Art gründen. Aber wie gesagt, da sollte besser ein Experte befragt werden. # 8
Antwort vom 17. 2013 | 14:34
Ja genau so war das ev. gedacht. Ich privat vermiete mir als Kleingewerbetreibender, die Halle unter.
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Daher würde ein Vermieter diesen Schaden auf die umsatzsteuerfreie Miete aufschlagen, sodass diese Miete unter Umständen viel höher sein wird als bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung. Vielleicht sollten Sie mal genau durchrechnen, ob es nicht doch finanziell sinnvoller für Sie ist, auf die Kleinunternehmerregelung ab 2016 gegenüber dem Finanzamt zu verzichten (Option). Ich hoffe, meine Ausführungen sind für Sie hilfreich. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
P. S. Bürokratie gefährdet Existenz einer Firma im Rheingau. : Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen!
v. 16. 7. 2008, VIII ZR 282/07). Dies galt auch im Fall eines Rechtsanwalts, welcher seine überwiegenden Einkünfte aus der in dem Mietobjekt befindlichen Kanzlei erzielte. Auf die Wohnfläche, die in diesem Fall die gewerbliche Nutzfläche überwog, kam es nicht an (BGH ZMR 1983, 211). Eine Entscheidung des BGH vom 09. 07. 2014 (Az: VIII ZR 376/13) hat eine rechtliche Einordnung vorgenommen. Mietvertrag halle gewerblich park. Danach ist für die Einordnung als Wohnraummietverhältnis nicht die Eignung der Räume zur Wohnnutzung, sondern der vereinbarte Nutzungszweck entscheidend.