Zur Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe stehen entsprechende Formulare auf der Homepage der Stadt Kassel für Sie bereit. Nachstehend finden Sie den direkten Weg zu den Formularen/Anträgen. Zuschuss zu Klassenfahrten
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Leistungen für Lernförderung
Leistungen für Schulbedarf
Leistungen für Schülerbeförderung
Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe
Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen
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Alle Kinder und Jugendlichen sollen von Anfang an die Möglichkeit haben, am kulturellen und sozialen Leben teilzunehmen. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt zum einen Familien, die Sozialhilfeleistungen (Sozialgeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag) erhalten, zum anderen aber auch sogenannte Schwellenhaushalte. Das heißt Familien, die keine oben genannte Sozialhilfe erhalten, aber dennoch am Existenzminimum leben. Aus diesem Grund haben Familien mit Kindern die Möglichkeit, Unterstützung in den folgenden bereichen zu erhalten:
Ihr Kind kann einen Zuschuss für das Mittagessen in der Schule und KiTa erhalten. Das Mittagessen kostet Sie dann anteilig nur noch 1 € je Essen. Lernförderung: Die Lernförderung wird für Kinder ab der 3. Klasse genehmigt. Dabei muss der Schüler/die Schülerin in den gewünschten Nachhilfefächern eine Note von 4 und schlechter haben. Ebenso muss die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet sein. Schulbedarf: Im Rahmen von Bildung und Teilhabe bekommt ein Kind insgesamt 100 € Schulgeld für das komplette Schuljahr.
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Zukunftschancen für 2, 5 Millionen Jugendliche
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen
in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche - deren
Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen – bei Ausflügen und dem Mittagessen in
Schule und Kindertagesstätte, bei Sport im Verein, Musik in Gruppen und Freizeiten etc. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen sicher, dass sie nicht aus finanziellen Gründen "außen vor"
bleiben, und sind kurz zusammengefasst:
Klassenfahrten und Ausflüge: Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten der Schulen und Kindertagesstätten werden übernommen. Schulbedarf: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 156 Euro im Kalenderjahr 2022
anerkannt, und zwar 104 Euro für das erste Schulhalbjahr und 52 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
Bildung Und Teilhabe Kassel Museum
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen, deren Eltern finanziell nicht ausreichend Mittel zur Verfügung haben, an Aktivitäten in Schule und Kindergarten teilzunehmen und finanziert Angebote zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit. Bildung und Teilhabe Beschreibung Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht so viel Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung haben und eröffnet ihnen so bessere Entwicklungschancen. Gefördert werden:
Ausflüge und Fahrten mit der Kindertagesstätte
Schulausflüge für Schüler bis 25 Jahre
mehrtägige Klassenfahrten für Schüler bis 25 Jahre
Schulbedarf für Schüler bis 25 Jahre
Schülerbeförderungskosten in der Oberstufe
Lernförderung für Schüler bis 25 Jahre
Mittagessen in der Kindertagesstätte und in der Schule
Kultur, Sport und Freizeit für Kinder bis 18 Jahre
Details Rechtsgrundlagen Anschrift und Öffnungszeiten Kontakt Ähnliche Dienstleistungen Fragen und Hinweise
Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen
Details Rechtsgrundlagen Anschrift und Öffnungszeiten Kontakt Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören verschiedene Leistungen, die dabei helfen sollen, die Teilhabe an der Gemeinschaft Ihres Kindes zu verbessern. Durch Bildungsangebote sollen so mehr Chancen ermöglicht werden.
069/212-41211 E-Mail srh-ost(at) Sozialrathaus Nord Emil-von-Behring-Straße 14, 60439 Frankfurt am Main Tel. 069/212-32274 E-Mail srh-nord(at) Sozialrathaus Gallus Rebstöcker Str. 8, 60326 Frankfurt am Main Tel. 069/212-38189 E-Mail srh-gallus(at) Sozialrathaus Bockenheim Rödelheimer Str. 45, 60487 Frankfurt am Main Tel. 069/212-74304 E-Mail srh-bockenheim(at) Sozialrathaus Sachsenhausen Paradiesgasse 8, 60594 Frankfurt am Main Tel. 069/212-33811 E-Mail srh-sachsenhausen(at) Sozialrathaus Höchst Palleskestr. 14, 65929 Frankfurt am Main Tel. 069/212-45527 E-Mail srh-hoechst(at) Sozialrathaus Dornbusch Am Grünhof 10, 60320 Frankfurt am Main Tel. 069/212-70735 E-Mail srh-dornbusch(at) Besonderer Dienst 3 - Hilfen bei Wohnungslosigkeit und Sucht Mainzer Landstraße 315-321, 60326 Frankfurt am Main Tel. 069/212-30233 E-Mail info. 51. d3(at) Besonderer Dienst 4 - Flüchtlinge und Auswärtige Mainzer Landstraße 291, 60326 Frankfurt am Main Tel. 069/212-70009 E-Mail info. d4(at) Kinderzuschlag und Wohngeld (§ 6b BKGG): Stadt Frankfurt am Main, Jugend- und Sozialamt, Team 51.