Die Odorierung ist im DVGW Arbeitsblatt G 280 Teil 1 - 3 beschrieben. Seit einiger Zeit kommt auch ein schwefelfreies Odoriermittel mit dem Handelsnamen Gasodor S-Free, ein Acrylatgemisch, zum Einsatz. Dieses besitzt einen lösungsmittelartigen Geruch, der laut Untersuchungen des DVGW von Probanden dennoch mit Erdgas in Verbindung gebracht wird. Die Odoriermittel sind im Arbeitsblatt G 281 beschrieben. Da bei einem langsam entstehenden, anfangs noch kleinen Gasleck die Gefahr einer Gewöhnung an den Geruch des Odorierungszusatzes besteht, wird diese Beimischung oft in regelmäßigen Abständen stark erhöht. Man spricht dann von einer s. g. Stoßodorierung. Odorierung von Löschgasen
Bei Inertgas-Löschanlagen wird üblicherweise ein nach Zitronen riechendes Odormittel verwendet, das das geruchlose Löschgas wahrnehmbar macht. Dvgw arbeitsblatt g 280 teil 1 3 en. Wenn die Gefahr besteht, dass in tiefer gelegenen, unbelüfteten Räumen, z. B. in Gruben von Pressen und Kellern von hydraulischen Anlagen, Personen durch ausströmendes Löschgas gefährdet werden, ist es in Deutschland nach Berufsgenossenschaftlichen Regeln vorgeschrieben, das Löschmittel zur Geruchswahrnehmung durch Zusätze zu odorieren.
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Bei der analytischen Bestimmung/Kontrolle von Odoriermittelkonzentrationen im Erdgas ist es notwendig, Prüfgase zu verwenden. Abschnitt 10 stellt eine einheitliche Grundlage zum Umgang mit solchen Prüfgasen dar und ersetzt den DVGW-Hinweis G 280-3. DVGW Website: Regeln und Normen. Dieser gibt dem Anwender Auskunft über die Handhabung von Prüfgasen und die Anforderungen an Prüfgase, und er enthält einen Katalog von Prüfgasen, die zur Anwendung kommen können. Dieses Arbeitsblatt ersetzt das DVGW-Arbeitsblatt G 280-1 (Juli 2012) sowie den DVGW-Hinweis G 280-2 (August 2004), DVGW-Hinweis G 280-3 (Mai 2008) und die DVGW-Information Gas Nr. 20 (Mai 2015). Ausgabe 12/18
Odorierung dient als Sicherheitsmaßnahme bei der Verwendung von ansonsten geruchlosen Gasen und bezeichnet das Hinzufügen von Riechstoffen (Odormitteln), die einen für die Gefährdung typischen Geruch aufweisen sollen. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Inhaltsverzeichnis
1 Odorierung von Erdgas und anderen Brenngasen
2 Odorierung von Löschgasen
3 Odorierung von Sauerstoff zum Schweißen und Schneiden
4 Odorierung von Formaldehyd, 1, 2-Dichlorethan oder Benzolen mit Trichlornitromethan
5 Analytik
Odorierung von Erdgas und anderen Brenngasen
Die Odorierung von Erdgas und anderen Brenngasen, ist für den Gasabnehmer eine wichtige Sicherheitsmaßnahme in der Gasinneninstallation. Damit der Kunde Lecks oder defekte Anlagen schnell bemerken kann, werden dem von Natur aus geruchsneutralen Erdgas Warngerüche hinzugefügt. Dvgw arbeitsblatt g 280 teil 1 3 online. Hierzu werden üblicherweise leichtflüchtige, typisch riechende organische Schwefelverbindungen, wie Tetrahydrothiophen (THT), dessen Geruch an den fauler Eier erinnert, und Mercaptangemische verwendet.
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EN 16726 ist derzeit nicht im europäischen Rechtsrahmen referenziert.
Bei einem Gasaustritt aus Leitungen im Erdreich stellt die Odorierung jedoch keine verlässliche Sicherheitsmaßnahme dar, da der Erdboden Odoriermittel zurückhalten kann. Die Odorierung wird in Gasverteilnetzen durchgeführt, die der allgemeinen Versorgung dienen (Haushaltskunden und vergleichbare Abnehmer). In Fernleitungsnetzen dagegen wird das Gas ohne Odorierung transportiert. In der Regel ist die Odoriereinrichtung in Gas-Druckregel- und Messanlagen installiert, über die das Gas aus den Fernleitungsnetzen in die Verteilnetze gelangt. Industriebetriebe, die Erdgas ausschließlich auf dem Werksgelände verwenden, können auf die Odorierung verzichten, wenn die Sicherheit durch andere Maßnahmen erreicht wird. Die eingesetzten Odoriermittel müssen auch noch in großer Verdünnung wahrnehmbar sein und eine alarmierende Assoziation hervorrufen. Dafür muss das Odormittel also nicht nur unangenehm und unverwechselbar riechen, sondern eindeutig einen Warngeruch darstellen. Odorierung – Wikipedia. Der Geruch des odorierten Gases darf dem Menschen daher nicht aus dem Alltag, z.
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Als Odorierung wird der Zusatz geruchsintensiver Substanzen (Odoriermittel) bezeichnet, insbesondere deren Beimengung zu Gasen ohne signifikanten Eigengeruch. Im Sinne einer Sicherheitsmaßnahme können die zugefügten Riechstoffe hierbei als Warn- oder Alarmsignal dienen und sollen daher als Odor einen die Gefährdung durch das weitgehend geruchlose Gas kennzeichnenden Geruch aufweisen. Odorierung von Erdgas und anderen Brenngasen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Odorierung von Erdgas, Flüssiggas / Autogas und anderen Brenngasen stellt eine wichtige Sicherheitsmaßnahme dar, nicht nur für den Gasabnehmer. Dvgw arbeitsblatt g 280 teil 1 3 youtube. Im Unterschied zu den vormals verwendeten Stadt- oder Kokereigasen mit starkem Eigengeruch ist das gereinigte heute übliche Erdgas nahezu geruchlos. Damit Leckagen der öffentlichen Gasversorgung oder undichte Anlagen der Gasinneninstallation prompt bemerkbar sind, werden diesem Erdgas aus Sicherheitsgründen vorgeschriebene spezifische Warngerüche hinzugefügt, denn bei nicht rechtzeitig bemerktem Austritt können sich binnen Kurzem explosionsfähige Gas/Luft-Gemische mit hohem Gefahrenpotenzial aufbauen.
Eine Erhöhung des Sauerstoffanteils in der Raumluft gegenüber den 21 Volumenprozent in normaler Luft steigert die Entflammbarkeit sonst schwer entflammbarer Stoffe (wie etwa Schutzkleidung) erheblich und erhöht die Verbrennungsgeschwindigkeit und -temperatur. Ein Anwendungsfall sind Arbeiten in Schiffsrümpfen, etwa in Schiffswerften. Zum Odorieren von Sauerstoff wird N, N - Dimethylsulfamid (DMS) eingesetzt. [3]
Odorierung von Formaldehyd, 1, 2-Dichlorethan oder Benzolen mit Trichlornitromethan [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Aufgrund strenger Regelungen der EU ( Richtlinie 2000/29/EG) zum Schutz gegen die Einschleppung von Schadorganismen werden Container, Waren oder Verpackungsmaterial aus Holz aus Übersee häufig im Exportland begast. Die am häufigsten eingeführten Gase sind Methylbromid (90%), Sulfurylfluorid, Phosphorwasserstoff und Formaldehyd. DVGW Website: Odorierung. Außerdem werden bei der Herstellung oder weiteren Behandlung von bestimmten Waren Substanzen verwendet, die während des Transports Gase in gesundheitsgefährlicher Konzentration freisetzen.