Für das ehrenamtliche Engagement können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugend- und Verbandsarbeit deutschlandweit Sonderurlaub beantragen. Das gilt für das Leiten von oder Mitarbeiten in Jugendfreizeiten bzw. internationalen Begegnungen, wie auch die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Der vielfach vorhandene Rechtsanspruch auf "Freistellung von der Arbeit" (Sonderurlaub), darf und kann nur verwehrt werden, wenn ein "zwingendes betriebliches Interesse" der Dienst- oder Arbeitsbefreiung entgegensteht. Auch mag mancher Arbeitgeber nicht gerade begeistert sein, aber es gibt auch Andere, die das ehrenamtliche Engagement zu schätzen wissen. Sonderurlaub - Gemeindejugendwerk Hessen-Siegerland (GJW HS). Posted in: Bürokratie und Organisation
Sonderurlaub - Gemeindejugendwerk Hessen-Siegerland (Gjw Hs)
Anderes gilt nur, wenn der Urlaub wegen Dienstunfähigkeit infolge Krankheit nicht genommen werden konnte (vgl. § 9 Abs. 3 HUrlVO). " (siehe Formulare/Merkblätter)
Bei Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge und bei Elternzeit wird der Anspruch auf Erholungsurlaub um ein Zwölftel für jeden vollen Monat der Nichtbeschäftigung gekürzt. Erholungsurlaub ist mit dem jeweiligen Ausbilder vorher zeitlich abzustimmen. Hierzu gehört auch der Leiter einer während des geplanten Urlaubs stattfindenden Arbeitsgemeinschaft. Der Antrag ist- zum Nachweis der Kenntnisnahme- vom Ausbilder gegenzuzeichnen und anschließend auf dem Dienstweg einzureichen. Über den Erholungsurlaub entscheidet die Stammbehörde, ab Eintritt in die Wahlstation das Oberlandesgericht. Im sich an die Wahlstation anschließenden Prüfungsverfahren ist der Antrag über das Justizprüfungsamt II (beim HMdJ) beim Oberlandesgericht einzureichen. Sonderurlaub hessen ehrenamt. Während der Einführungsarbeitsgemeinschaften, der Ausbildungslehrgänge und der für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten vorgesehenen Zeit dürfen Urlaub und Dienstbefreiung nicht gewährt werden.
Wann Beschäftigten Sonderurlaub Zusteht - Dpa - Faz
Mitarbeitende von Freizeiten und Camps, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, können bei Ihrem Arbeitgeber im Kalenderjahr bis zu zwölf Tage bezahlten Sonderurlaub (Freistellung) für die Zeit der Maßnahme beantragen. Dies gilt ebenso für die Teilnahme an Schulungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Bitte fülle hierzu das Antragsformular aus, das hier zum Download bereitsteht und schicke es per Mail an info @ gjw-hessen. de Das GJW ist Teil des JEFs (Jugendwerk Evangelischer Freikirchen) und stellt für Dich den Antrag beim Hessischen Jugendring (HJR). Dieser schickt dann eine Befürwortung direkt an Deinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat nach Beendigung der Maßnahme, die Möglichkeit, beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales die Lohnkosten erstattet zu bekommen. Beurlaubung/Sonderurlaub | Regierungspräsidium Kassel. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: Du bist mind. 16 Jahre alt Dein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Hessen Du befindest Dich in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis (öffentliche und kirchliche Arbeitsverhältnisse haben Sonderregelungen, ggf.
Beurlaubung/Sonderurlaub | Regierungspräsidium Kassel
Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmer/innen, inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, nicht für Selbstständige) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB). Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr und kann z. Wann Beschäftigten Sonderurlaub zusteht - dpa - FAZ. B. für die Mitarbeit bei Zeltlagern, dem Besuch von Tagungen und Fortbildungen der Jugendverbände sowie Ausbildungen im Rahmen des Jugendsports beantragt werden. In Hessen erhalten private Arbeitgeber auf Antrag beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden eine Erstattung des gezahlten Arbeitsentgeltes.
Jugend und Ehrenamt
Jugendarbeit ist ohne den Einsatz ehrenamtlich aktiver Jugendlicher und Erwachsener nicht denkbar. Die Landesregierung setzt in der Jugendpolitik daher einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung und die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Freistellung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sieht einen gesetzlichen Anspruch für in privaten Beschäftigungsstellen tätige Personen über 16 Jahren vor, die ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig sind. Auf Antrag ist diesen bezahlten Freistellung zu gewähren
für die Mitarbeit in Zeltlagern, Jugendherbergen und Heimen, in denen Jugendliche vorübergehend zur Erholung untergebracht sind, sowie bei sonstigen Veranstaltungen, in denen Jugendliche betreut werden,
zum Besuch von Tagungen, Lehrgängen und Seminaren der Jugendverbände, der öffentlichen Jugendpflege und -bildung sowie im Rahmen des Jugendsports. Jugendarbeit im Sinne des Gesetzes ist Arbeit in Jugendverbänden, in der öffentlichen Jugendpflege und -bildung, in sonstigen Jugendgemeinschaften und deren Zusammenschlüssen sowie im Jugendsport der Vereine, dem Landessportbund und in den Sportfachverbänden.