Nur in diesem Falle könnte der Insolvenzverwalter lediglich die im kritischen Zeitraum bezahlten Versicherungsprämien zurückverlangen. Wäre der Bezugsberechtigte selbst (ebenfalls) insolvent (geworden), besteht gegenüber diesem ein sogenanntes Aussonderungsrecht. In der betrieblichen Altersversorgung wird Mitarbeitern oftmals ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. Dennoch bleiben regelmäßig die Gestaltungsrechte, wie etwa Anfechtung und Kündigung, beim Versicherungsnehmer beziehungsweise Arbeitgeber. Anfechtung des Bezugsrechts aus einer Lebensv... | OGH | ogh.gv.at. Die Kündigung durch einen Gläubiger des Bezugsberechtigten nach Pfändung ist mithin unwirksam (BGH Urteil vom 2. Dezember 2009 – IV ZR 65/09). Selbst wenn der Arbeitgeber insolvent würde, ändert sich hieran nichts. Allerdings kann der Bezugsberechtigte gegen den früheren Arbeitgeber einen Anspruch auf Ausübung oder nachträgliche Übertragung des Kündigungsrechts besitzen, insbesondere wenn dem früheren Mitarbeiter ein "Recht zur übernahm des Versicherungsvertrages" zusteht. Dieses Recht ist pfändbar und kann im Einzelfall auch im Wege einer Nachtragsliquidation durchgesetzt werden.
Anfechtung Des Bezugsrechts Aus Einer Lebensv... | Ogh | Ogh.Gv.At
In diesem Fall sollte das Bezugsrecht immer in Beziehung zum Versicherungsnehmer und nicht in Beziehung zur versicherten Person formuliert werden", rät die Allianz Expertin. "Nur dann sind bei der Begünstigung "Kinder" auch wirklich die Nachkommen des Versicherungsnehmers und nicht die Kinder der versicherten Person gemeint. Wünscht man es anders, muss es heißen: "Kinder der versicherten Person. " Leistungen aus einer Lebensversicherung werden an sogenannte Bezugsberechtigte ausgezahlt. Hier gilt die Unterscheidung zwischen widerruflich und unwiderruflich Begünstigten – was hat es damit auf sich? "Die meisten Verträge beinhalten ein widerrufliches Bezugsrecht. Dabei erwirbt der Begünstigte, etwa der Ehegatte, das Recht auf die Versicherungsleistung mit Eintritt des Versicherungsfalles. Bis dahin kann der Versicherungsnehmer über den Vertrag frei verfügen, das Bezugsrecht aufheben, ändern, die Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abtreten oder verpfänden sowie mit dem Versicherer technische Änderungen vereinbaren.
[772] Rz. 482 Beachte Tritt der Versicherungsnehmer seine Rechte aus einer Lebensversicherung ab, dann liegt darin nicht grundsätzlich auch der konkludente Widerruf einer etwaigen Bezugsberechtigung. Jedenfalls wird bei einer Sicherungsabtretung im Allgemeinen nicht anzunehmen sein, der Versicherungsnehmer wolle etwaige Bezugsrechte vollständig widerrufen. Die formularmäßige Erklärung im Rahmen einer Sicherungsabtretung, der Versicherungsnehmer widerrufe für die Dauer der Abtretung ein etwaiges Bezugsrecht, insoweit es den Rechten des Zessionars entgegenstehe, ist nach der Rechtsprechung dahingehend zu verstehen, dass der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht nicht vollständig widerruft, sondern nur dahin einschränkt, dass es hinter den vereinbarten Sicherungszweck zugunsten des Zessionars zurücktritt. [773] Nicht von dem Zessionar benötigte Teile der Versicherungssumme werden von der Abtretung daher nicht erfasst und stehen weiterhin dem Bezugsberechtigten zu. Insoweit bleiben die nur zurückgesetzten Bezugsrechte voll wirksam.