Gebührenschuldner ist grundsätzlich der/die Teilnehmer/-in. Nach Erhalt des Gebührenbescheides ist die Prüfungsgebühr zu entrichten und deren Einzahlung vor Beginn der Unterrichtung nachzuweisen. Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO). Kostenübernahmeformular
8. Beantragung Zweitschrift
Im Falle eines Verlustes der Original-Unterrichtungsbescheinigung können Sie eine Zweitschrift mit dem
Antragsformular beauftragen. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig.
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Außerdem wird durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen im Unterricht überprüft, ob der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde und er mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Was ist der Inhalt der Unterrichtung? Folgende Sachgebiete sind Inhalt der Unterrichtung:
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Straf- und Strafverfahrensrecht, einschließlich Umgang mit Waffen
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
Grundzüge der Sicherheitstechnik
Dauer und Kosten der Unterrichtung? Bewachungsgewerbe §34a | IHK München. Die Unterrichtung dauert 40 Unterrichtsstunden. Die Gebühr für die Unterrichtung beträgt 450 Euro. Hier geht's zur Anmeldung. Wichtige Hinweise für Bewachungstätigkeiten
Für Bewachungstätigkeiten, die keiner Sachkundeprüfung bedürfen, darf ein Unternehmer nur Personal einsetzen, das folgende Voraussetzungen erfüllt.
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2. Tätigkeitsbereiche
Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
Objekt-, Werkschutz,
Revier-, Streifenwachdienst,
Geld-, Werttransport,
Empfangsdienst im Objektschutz,
Veranstaltungs-Security und
Personenschutz. Für einige Tätigkeiten ist die Unterrichtung nicht ausreichend, es muss dann die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe vor der IHK abgelegt werden. Unterrichtung nach 34a dem. 3. Inhalte der Unterrichtung
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
Datenschutzrecht,
Bürgerliches Gesetzbuch,
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
Grundzüge der Sicherheitstechnik. Nähere Informationen finden Sie im
Rahmenstoffplan (PDF-Datei · 89 KB).
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Bitte beachten Sie:
Während der Unterrichtung ist die Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Handy) untersagt. Wiederholtes Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss führen. 4. Erforderliche Sprachkenntnisse
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden (vgl. § 6 der BewachV sowie § 3. 4. Unterrichtung nach 34a de. 2 der BewachVwV). Als Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) vorzulegen. Nach § 3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung soll die IHK sich anhand von aktivem Dialog, mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugen, dass Lehrgangsinhalte verstanden wurden. Bitte beachachten Sie: Die Teilnahme an der Unterrichtung sowie das Ausstellen des Unterrichtungsnachweises kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.