Der Frauenschuh ist die wohl attraktivste Orchidee Deutschlands und kommt leider auch in Bayern immer weniger vor. Die schöne Blume mit der pantoffelförmigen Blüte mag lichte Wälder. Dass sie diese und weitere "Lieblingsstandorte" weiterhin findet, dafür sorgt der BUND Naturschutz (BN). Namensgeber der Orchidee ist die große, zitronengelbe Blüte (Foto: Christoph Bosch) Außergewöhnlich schön und sagenumwoben ist der Gelbe Frauenschuh (Cypripedium calceolus), oft auch einfach nur Frauenschuh genannt. Orchidee frauenschuh kaufen de. Doch die Bedingungen für den Gelben Frauenschuh werden zunehmend schwieriger. Durch intensive Forst- und Landwirtschaft schwinden die halbschattigen Standorte, die der Frauenschuh braucht. Immer wieder kommt es zum Ausgaben wilder Pflanzen durch "Orchideenliebhaber", oder werden Wuchsorte von Fototouristen geschädigt. Gelber Frauenschuh: Blütezeit und Blütenform Cypripedium calceolus blüht in Bayern von Mitte Mai bis Mitte Juni. Das zitronengelbe, pantoffelförmige und bis zu vier Zentimeter große untere Blütenblatt ist unverkennbares Merkmal und Namensgeber dieser Orchidee.
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Das abwechslungsreiche Schauspiel der verschiedenen Blütenformen und -farben wird jeden Besucher faszinieren und keiner wird in Ihrem Garten - zumindest zur Blütezeit der Orchideen - darauf verzichten, einen Blick auf diese Versammlung exotischer Schönheiten zu werfen.
Als Nistplätze für Sandbienen eignen sich beispielsweise Magerrasen, Säume oder offene, nach Süden ausgerichtete sandige Bereiche Wegränder im Sommer nicht mähen, damit im Wald lebende Wildbienen genug Nahrung finden Keine Fungizide im Wald verwenden (Mykorrhizapilze! ) Offene Lebensräume vor Verbuschung schützen, beispielsweise durch extensive Beweidung Der Gelbe Frauenschuh liebt lichte Waldränder (Foto: Wolfgang Willner) Gesetzlicher Schutz des Gelben Frauenschuhs Der Gelbe Frauenschuh steht in Deutschland und Bayern als gefährdet in der Roten Liste. Die Art ist nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützt und im Anhang II der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) aufgeführt, das heißt, für sie müssen die europäischen Länder besondere Schutzgebiete ausweisen.