Rundschreiben Nr. 16/21 vom 17. 11. 2021
Mit Rundschreiben Nr. 7/2021 vom 12. Juli 2021 haben wir Sie über das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz informiert und Ihnen als Anlage den Entwurf der Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand: Juli 2021) übersandt. Der Entwurf wurde inzwischen mit der Landesjustizverwaltung NRW abgestimmt und den übrigen Landesjustizverwaltungen übersandt. Die abgestimmte Version (Stand: Oktober 2021) ist als Anlage 1 beigefügt. Die Landgerichtspräsidentinnen und -präsidenten als Aufsichtsbehörden können ihrer Pflicht nach § 51 Abs. 8 Satz 1 GwG, regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Verfügung zu stellen, durch Genehmigung der Hinweise der Bundesnotarkammer nachkommen (§ 51 Abs. 8 Satz 2 GwG). Risikoanalyse geldwäschegesetz notar englisch. Hierüber werden Sie von ihrer jeweiligen Aufsichtsbehörde gesondert informiert werden. Als Anlage 2 ist zudem eine Vergleichsversion beigefügt, der Sie alle Änderungen gegenüber der zuletzt abgestimmten Version der Auslegungs- und Anwendungshinweise mit Stand November 2020 (also nicht gegenüber der Entwurfsversion mit Stand Juli 2021) entnehmen können.
Risikoanalyse Geldwäschegesetz Notar Berlin
In Bezug auf die mit der erweiterten Meldepflicht kollidierende Wahrung der Verschwiegenheit stellte die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin mit dem Beschluss vom 12. Februar 2021, VG L 258/20 fest, dass die Bekämpfung der Geldwäsche bedeutsamer ist als die Wahrung der Verschwiegenheit der Notare und Rechtsanwälte. Welche Werkzeuge stehen zur Unterstützung der Prüfung zur Verfügung? Zur Prüfung des Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten stellt § 3 GwGMeldV-Immobilien eine Auflistung der relevanten Staaten zur Verfügung. Als Zentrales Werkzeug zur Prüfung hinsichtlich Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den beteiligten Personen (§ 4 GwGMeldV-Immobilien) wird das Transparenzregister bereitgestellt. Dazu wurde am 10. Februar 2021 von der Bundesregierung das TraFinG GW (Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw) verabschiedet. Kerninhalt des TraFinG Gw ist die Umgestaltung des Transparenzregisters zu einem autonomen Vollregister. Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz | Bundesnotarkammer. Alle wirtschaftlich Berechtigten – also alle natürlichen Personen, die Eigentümer eines Unternehmens sind oder es kontrollieren, oder die eine Transaktion oder eine Geschäftsbeziehung veranlassen – müssen nach Inkrafttreten dort gemeldet sein, und es entfallen alle gesetzlichen Mitteilungsfiktionen nach § 20 GwG (so ersetzt z.
Was gilt es bei der Erstellung von Risikoanalysen zu beachten? Eine der Kernpunkte bei der Erstellung von Risikoanalysen besteht darin, Risiken festzustellen und zu bewerten. Dabei müssen sämtliche Faktoren im Zusammenhang mit ihrem Unternehmen berücksichtigt und abgebildet werden. Hierzu gehört die Bewertung von Maßnahmen nach Risikogruppen, wie beispielsweise:
Kundenrisiken
Länderrisiken
Produktrisiken
Dienstleistungsrisiken
Transaktionsrisiken
Hierfür müssen zuverlässige Informationsquellen herangezogen werden. Risikoanalyse geldwäschegesetz notar berlin. Dies können interne Quellen wie Interviews mit Mitarbeitern und der Geschäftsführung sein oder die Auswertung verschiedener Datenquellen, die die Geldwäscherisiken und Maßnahmen im eigenen Unternehmen plausibel darlegen können. Daneben sind aber auch externe Quellen wie die nationale Risikoanalyse, Typologiepapiere oder die Anlagen 1 und 2 des GwG zu berücksichtigen. Eine sorgfältige und qualitative Risikoanalyse, die auch Behördenprüfungen standhält, kann nur erreicht werden, wenn die Datensätze auf dem aktuellen Stand sind und einen Informationsgehalt aufweisen, der dem Informationsbedarf und der Realität entspricht.