Cloud Security Teil 1: Cloud-Computing-Systeme und ihre Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit beim Cloud Computing Die drei wichtigsten Sicherheitsrelevanten Aspekte beim Cloud Computing werden Schutzziele genannt. Um Cloud-Computing-Systeme sicher zu machen müssen Unternehmen sicherstellen können, dass die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit der Daten immer gewährleistet ist. beschreibt die drei wichtigsten Schutzziele anhand von Szenarien und zeigt wie man mit ihnen umgehen muss. Anbieter zum Thema
Die Grundlage für die Anforderungen an die Sicherheit, die ein IT-System im Allgemeinen und Cloud-Computing-Systeme im Speziellen erfüllen sollten, stellen die Schutzziele dar. Im Folgenden werden die 3 wichtigsten Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit eingeführt und beispielhaft an ausgewählten Cloud-Computing-Szenarien näher erläutert. Abhängig vom Cloud-Szenario können einzelne Schutzziele beispielsweise bei der Speicherung von vertraulichen Daten stärker gewichtet werden oder haben eine eher untergeordnete Rolle beim Betrieb von z.
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Kann im Fall einer bilateralen Geschäftsbeziehung die Vertraulichkeit mit bestehenden Verfahren wie beispielsweise SSL/TLS zur sicheren Datenübertragung zugesichert werden, so wird im zweiten Fall eine breite Unterstützung von Technologien benötigt, die die Vertraulichkeit zwischen einer Gruppe von beteiligten Akteuren sicher stellt. Dies umfasst sowohl Richtlinien seitens des Anbieters zum Umgang mit vertraulichen Daten und deren Überprüfung, als auch unterstützende Technologien zum Verwalten von Schlüsseln für die Ver- und Entschlüsselung der Daten. Seite 2: Schutzziel Integrität
Inhalt des Artikels:
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Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit beim Cloud Computing
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Integrität
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Verfügbarkeit
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(ID:2043280)
Cloud Computing Sicherheit Schutzziele Taxonomie Marktübersicht Theory
Informatik-Spektrum
volume 34, pages 242–254 ( 2011) Cite this article
Zusammenfassung Das Paradigma des Cloud Computing ist in den vergangenen zwei Jahren mit eindrucksvoller Geschwindigkeit auf den ersten Platz der IT-Hitparade aufgestiegen. Rund um dynamische IT-Dienstleistungen hat sich im Internet ein lukratives Geschäft entwickelt. Neben kommerziellen Angeboten von öffentlich verfügbaren Dienstleistungen, die bezüglich der Offenlegung ihrer zugrunde liegenden Technologien und Spezifikationen eher einen proprietären Ansatz verfolgen, haben mittlerweile auch zahlreiche quelloffene Lösungen ihren Weg auf den Markt gefunden. Die Konstruktion einer eigenen privaten Cloud ist damit ohne weiteres zu realisieren. Ein quelloffener Ansatz ermöglicht darüber hinaus breite Unterstützung bezüglich der Weiterentwicklung von Software und Architektur. Von besonderem Interesse ist dabei die Kompatibilität zu den Schnittstellen der Amazon Web Services, da diese aufgrund ihrer großen Verbreitung einen de facto Standard darstellen und auch eine große Zahl von Managementwerkzeugen zur Verfügung steht.
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1. 2016. Wiesbaden. Springer Vieweg. Morsbach, J., Sommer, B. (2013) Verfügbarkeit und Datenschutz im Cloud Computing. Ad Legendum. 179-198. Streitberger, W., Ruppel, A. (2009) Cloud Computing Sicherheit: Schutzziele. Taxonomie. Marktübersicht. Zugriff über (zugegriffen am 24. 5. 2017). Weber, R. (2001) E-Connnerce und Recht: E-Connnerce und Recht Rechtliche Rahmenbedingungen elektronischer Geschäftsformen. Zürich. Schulthess. Weichert, T. (2001) Datenschutz als Verbraucherschutz. Datenschutz und Datensicherheit. 264-270. Download references Author information Affiliations Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG), Projektgruppe Verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet), Universität Kassel, Kassel, Deutschland Johanna M. Hofmann Corresponding author Correspondence to
Johanna M. Hofmann. Copyright information © 2018 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH About this chapter Cite this chapter Hofmann, J. M. (2018). Bedeutungswandel der "Verfügbarkeit" aus rechtlicher Perspektive.
Bitte beachten Sie: Die nationalen Datenschutzgesetze in der EU, also auch das BDSG, wurden zum 25. Mai 2018 durch die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ersetzt. Bei der Wahl der Auftragnehmer muss er darauf achten, dass dessen technische und organisatorische Maßnahmen den Vorgaben gerecht werden. Verschiedene Punkte wie die die Rückgabe überlassener Datenträger und die Löschung beim Auftragnehmer gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags müssen schriftlich geregelt sein. Vor allem darf der Unternehmer die Daten nicht in jedes Land transferieren. So verbietet es die EU-Richtlinie 95/46/EG, personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der EU zu schaffen, wenn dieses Drittland kein angemessenes Datenschutzniveau aufweist. Schwarz auf Weiß Dieser Beitrag erschien zuerst in unserer Magazinreihe. Einen Überblick mit freien Download-Links zu sämtlichen Einzelheften bekommen Sie online im Pressezentrum des MittelstandsWiki. Abhaken nach BSI-Checkliste
Aber selbst wenn die Daten in Deutschland gespeichert werden, so bleiben noch viele Fragen offen.