Auszubildende schließen einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit den Trägern der praktischen Ausbildung ab. Dieser ist zuständig für eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer der Ausbildung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Tarifvertrag des Anstellungsträgers. Sie beträgt zurzeit bei der Caritas (AVR) ca. 1064, 00 Euro
Ausbildungsvergütung Auch Im Avr Caritas Beschlossen | Dvta Für Mta
(2) 1 Praktikanten, die nach § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG nicht als Arbeitnehmer gelten, haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. 2 Der Dienstgeber hat bei der Entscheidung der Angemessenheit der Vergtung einen Ermessensspielraum. 3 Bei der Ausbung des Ermessens sind die Vorbildung des Praktikanten sowie die Art und Dauer des Praktikums zu bercksichtigen. 4 Ist die Vergtung nicht fr einen ganzen Monat zu zahlen, gilt § 18 Abs. 1 Satz 2 BBiG entsprechend. Hinweis Wolfram Schiering: Bundesarbeitsgericht Urteil vom 29. Ausbildungsvergütung auch im AVR Caritas beschlossen | DVTA für MTA. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nach der Verkehrsanschauung: Ausbildende haben Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG eine angemessene Vergütung zu gewähren. Maßgeblich für die Angemessenheit ist die Verkehrsanschauung. Wichtigster Anhaltspunkt für diese sind die einschlägigen Tarifverträge. Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht mehr angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte um mehr als 20 vH unterschreitet.
Handelt es sich bei dem Ausbildenden um eine gemeinnützige juristische Person, rechtfertigt allein der Status der Gemeinnützigkeit es nicht, bei der Prüfung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung von einer Orientierung an den einschlägigen Tarifverträgen abzusehen. Avr caritas ausbildungsvergütung 2020. § 3 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit
(1) Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche
Ausbildungszeit und die tägliche Ausbildungszeit des Praktikanten,
der nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt, richten sich
nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der beim Träger
des Praktikums in dem Beruf beschäftigten Mitarbeiter gelten, für
den er ein Praktikum ableistet. (2) Im Rahmen des
Ausbildungszwecks darf der Praktikant auch an Sonntagen
und Wochenfeiertagen sowie in der Nacht beschäftigt
werden. (3) Eine über die durchschnittliche regelmäßige
wöchentliche Arbeitszeit hinausgehende Beschäftigung ist
nur ausnahmsweise zulässig. Es besteht ein Anspruch auf
Gewährung von Urlaub in entsprechender
Anwendung der Anlage 14 zu den AVR.