Bei Verstößen, Straftaten oder privaten Streitigkeiten kann es von entscheidendem Vorteil sein, wenn Sie einen Zeugen benennen können. Dieser wird dann in den meisten Fällen von der Polizei oder anderen Stellen vorgeladen und muss dort seine Zeugenaussage machen. Es geht aber auch anders, die Zeugenaussage kann auch geschrieben werden. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten. Einen Zeugen zu benennen kann sehr hilfreich sein
Es ist tägliche Praxis, dass jemand, der sein Recht durchsetzen möchte, auf jemanden angewiesen ist, der seine Interessen oder Beobachtungen bestätigen kann. Dies kommt zumeist bei Straftaten oder Streitigkeiten vor. Dieser Jemand wird der Zeuge genannt. Der Zeuge oder die Zeugin muss dann bei seiner Vorladung seine Zeugenaussage machen und diese dann mit seiner Unterschrift bestätigen. Bei Verkehrsverstößen sieht das zumeist etwas anders aus. Schriftliche Äußerung als Betroffener - was ist das? Verkehrsrecht. Hier wird dann jemand der als Zeuge benannt wird, von der zuständigen Behörde angeschrieben und darum gebeten, eine schriftliche Zeugenaussage zu erstellen und diese zurückzusenden.
- Schriftliche äußerung als zeuge muster 2019
Schriftliche Äußerung Als Zeuge Muster 2019
Wenn du nicht reagierst wird der Polizist einfach erwähnen, dass du das Schreiben nicht zurückgeschickt hast, evtl. flattert dann auch noch eine Vorladung zur Vernehmung ins Haus, der du aber nicht Folge leisten musst. Wenn da eben vor Gericht, aber § 123 StGB wird, wie du bereits gesagt hast, eh fast immer eingestellt. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. Danke raiseupslow, dann werde ich das auch so machen
Brauchte nur noch ne kleine Bestätigung. Original von masa88x
soweit ich weiß musst du bei einer vorladung hingehen und deinen namen etc aufnehmen lassen, aussage kannst du verweigern Muss man definitiv nicht
Ergibt sich aus dem Umkehrschluss von §163a StPO, wo drinsteht, dass man verpflichtet ist auf Ladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Original von deuspluto
hab letztens auch sowas bekommen und bisher nix zurückgeschickt. das was du zitiert hast stand bei mir aber auch nicht drin. Steht bei mir auch nicht als Zitat, ist halt nur der Verweis auf "§111 OWiG"
bist du Zeuge oder bist du der Beschuldigte? guck mal in den threadtitel
hmmm, ich weiß nicht ganz genau wie die grundlage von solchen briefen ist.
eine nette anwältin meinte mal zu mir, dass man nicht darauf reagieren muss und erst auf vorladungen zum präsidium muss und alle anderen briefe getrost ignorieren kann. aber wie gesagt, dass wurde mir nur gesagt, ich bin da kein experte drin. bei einer vorladung auf dem presidium muss man dann auch nur seine personalien bekannt geben, ansonsten kann man in jeder anderen frage die anschließend kommt, egal ob es sich ums wetter oder sonstwas handelt, die aussage verweigern. kurz zu raiseupslow mit dem eintragen, man kann sich an nichts erinnern. davon würde ich abraten, einfach frei lassen ist immer besser als vorsätzlich falsche tatsachen zu schreiben, auch wenn sie schwer nachweisbar sind. wenn man nichts dazu sagen will, sollte man wirklich absolut garnichts dazu sagen. hey,
ich hab was das betrifft einiges an erfahrung
geht es im weiten sinne um irgendwas was mit dem pc und oder internet zu tun hat? Schriftliche äußerung als zeuge muster 2019. dann kann ich dir sicher helfen. grundsätzlich: Sie haben das Recht zu schweigen! Du musst auf den Brief nicht reagieren - die Frage ist, gerade wenn es um eine "unwichtige" Kleinigkeit geht nicht einfacher ist eine Aussage zu machen um dann weiteren Stress aus dem Wege zu gehen.