Jetzt habe ich endlich die Pflegestufe 1 und bin glücklich sie gefunden zu haben - danke! Hartmut S., Grömitz (25. 2013)
Nochmal vielen Dank für Ihre Unterstützung. Unsere Widersprüche waren endlich erfolgreich. Dank ihrer Hilfe ist die Pflegestufe 1 durch. Wir fühlten uns gut aufgehoben und man stand uns immer mit Rat und Tat zur Seite. Martina D., Berlin (10. 12. 2013)
Vielen Dank für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung. Unser Einspruch war erfolgreich, so dass meinem Vater jetzt die Pflegestufe 2 zuerkannt wurde. Toll, dass es Sie gibt, weiter so! Martina K., Doberlug-Kirchhain (13. 2013)
Vielen Herzlichen Dank für die tolle Beratung und Unterstützung. Haben doch ganz unerwartet die Pflegestufe 1 für unsere Tochter erhalten. Kann nur jeden empfehlen sich professionelle Hilfe bei Ihnen zu suchen, denn als "Laie" kennt man seine Rechte nicht wirklich, da ist es toll jemand an der Seite zu haben die für und nicht gegen einen arbeiten! Pflegestufe 1 bei kindern mit adhs youtube. Liebes Team macht weiter so! Yvonne S., Weiden (05.
Pflegestufe 1 Bei Kindern Mit Adhs Erwachsenenalter
Nach kurzem Suchen im Internet gelangte ich auf die sehr gut aufbereitete Seite und nahm Kontakt zu ihnen auf. Sehr schnell kam die Rückmeldung! Kompetent, beruhigend, erfahren, realistisch, entschlossen, verfügbar, fachmännisch, die Attribute, mit denen ich das Pflegenetzwerk umschreiben kann! Ich fühlte mich während unserer Zusammenarbeit immer bestens beraten und unterstützt und habe stets das Gefühl gehabt, genau an die Richtige Adresse geraten zu sein! Ich empfehle Sie gern und fleissig weiter und hoffe, für alle Anderen, die auch in eine Situation geraten, wie ich sie erlebt habe, dass sie jemanden wie Sie, an ihrer Seite haben! Pflegestufe (Begutachtung) bei Kindern. Herzlichste Grüße
Silke Kullwitz Silke Kullwitz, Tönisvorst (17. 2014)
Danke das Sie uns geholfen haben die Pflegestufe von 1 auf 2 bei meiner Mutter zu erhöhen! Ihre Kosten hat die Krankenkasse auch zurück erstattet. Ich kann Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Dieter S., Solms (22. 10. 2014)
Dank Ihrer großen Hilfe mit Widerspruch und neuem Gutachten wurde meiner Schwiegermutter die Pflegestufe II genehmigt.
Der wesentliche Unterschied im Vergleich zu Erwachsenen besteht darin, dass für Kinder unter zwölf Jahren bei der Bewertung andere Maßstäbe gelten. Dies ist notwendig, da Kinder im Gegensatz zu Erwachsenen erst Fähigkeiten und Selbstständigkeit entwickeln. Ob und in welchem Maße ein Kind pflegebedürftig ist, zeigt sich bei der Begutachtung im Vergleich mit gesunden Altersgenossen. Dabei muss der Gutachter nicht mehr wie bisher entscheiden, inwieweit fehlende Selbstständigkeit altersgemäß oder ob sie durch eine Krankheit bedingt ist. Dies leistet das Begutachtungsinstrument selbst anhand vorgegebener Altersstufen. Pflegestufe 1 bei kindern mit adhs erwachsenenalter. Die Übersicht mit den Altersstufen gibt dem Gutachter Aufschluss darüber, wie sich die Selbstständigkeit bei gesunden Kindern entwickelt und wie das pflegebedürftige Kind davon abweicht. Den Unterschieden in der Selbstständigkeit zwischen pflegebedürftigen und gesunden Kindern sind feste Punkte zugeordnet. Ab einem Alter von zwölf Jahren kann ein Kind in allen Modulen des neuen Begutachtungsinstruments, die in die Berechnung des Pflegegrades eingehen, selbstständig sein.