AG und LG haben ihre Entscheidungen allein darauf gestützt, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung der Betroffenen zur Durchführung einer Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorlägen. Geschlossene Unterbringung / Gerichtliche Genehmigung Zustellung. Nach dieser Vorschrift ist eine Unterbringung allerdings nur genehmigungsfähig, wenn eine erfolgversprechende Heilbehandlung durchgeführt werden kann. Dies setzt aber entweder einen die Heilbehandlung deckenden entsprechenden natürlichen Willen des Betroffenen oder die rechtlich zulässige Überwindung seines entgegenstehenden natürlichen Willens mittels ärztlicher Zwangsbehandlung voraus, so der BGH. Die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 2 BGB ist daher möglich, wenn von vornherein zumindest nicht ausgeschlossen ist, dass sich der Betroffene in der Unterbringung behandeln lassen wird, sein natürlicher Wille also nicht bereits der medizinisch notwendigen Behandlung entgegensteht, er aber die Notwendigkeit der Unterbringung nicht einsieht. Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat.
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02. 2022 ·Fachbeitrag ·Unterbringungsverfahren von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen | Akute Psychosen können zu ganz konkreten Eigen- oder Fremdgefährdungen führen. Eine zwangsweise Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist zwar ein schwerwiegender Grundrechtseingriff, kann jedoch als letztes Mittel erforderlich sein. Heimunterbringung gegen den willen des betroffenen 1. Um dies beurteilen zu können, benötigt das Betreuungsgericht umfassende sachverständige medizinische Feststellungen als Entscheidungsgrundlage, wie der BGH in seiner Entscheidung aufzeigt. | Sachverhalt Die Betroffene wendet sich gegen die mittlerweile durch Zeitablauf erledigte Genehmigung ihrer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Die Betroffene ist obdachlos. Sie wurde durch die Polizei in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Das Amtsgericht hatte zunächst im Wege einstweiliger Anordnung ihre vorläufige Unterbringung nach Landesrecht befristet angeordnet. Nach Einrichtung einer rechtlichen Betreuung genehmigte das AG sodann auf Antrag der Betreuerin wiederum befristet die geschlossene Unterbringung der Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus.
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Demgegenüber war Gegenstand der von der Rechtsbeschwerde zitierten Bundesgerichtshofsrechtsprechung die Genehmigung einer vom Betreuer im Rahmen der Unterbringung beantragten Zwangsbehandlung. Damit ist der vorliegende Fall indes nicht vergleichbar. Auch wenn der Betroffene ersichtlich einer medikamentösen Behandlung bedarf und einiges dafür spricht, dass diese wegen der fehlenden Krankheitseinsicht erfolgreich nur gegen den Willen des Betroffenen im Rahmen einer Unterbringung erfolgen könnte, ändert dies nichts an der vom Landgericht festgestellten Erforderlichkeit, eine Betreuung für die Aufgabenkreise Heilbehandlung und Gesundheitsfürsorge in dem vorliegend eingeschränkten Maße anzuordnen. Unterbringung – die Vertretung meiner Rechte im Unterbringungsverfahren. Vor allem lässt sich nicht ausschließen, dass die Betreuerin den Betroffenen noch von der Notwendigkeit einer Behandlung überzeugen kann auch dies zählt zu ihrem Aufgabenbereich. Nach alledem ist die Bestellung eines Betreuers für die genannten Aufgabenkreise erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne.
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Diese suchten die Frau im Pflegeheim auf und fanden sie stark verschmutzt und ungepflegt vor. Die Dame sei verängstigt gewesen und habe geweint. Darüber hinaus fand sich ein ausgeprägter Dekubitus am Steißbein, sowie mehrere Tennisball große Hämatome am Rücken. Der deutschen Sprache war kein Mitarbeiter des Pflegeheims mächtig. Ergebnis Letzten Endes wurde das Ehepaar wegen Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1, Abs. 3 StGB verurteilt zu einer Bewährungsstrafe von je einem Jahr und sechs Monaten. Es wurde mindestens billigend in Kauf genommen, dass die Geschädigte länger als eine Woche der Freiheit beraubt werde. Unterbringung – Wikipedia. Dementsprechend sei die Tat als Verbrechen zu qualifizieren. Den Angeklagten wurde zugunsten gehalten, dass sie ein vollumfängliches Geständnis abgegeben haben und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung traten. Auch wurde die offensichtliche Überforderung mit der Pflege der demenzkranken Frau gewürdigt. Auf der anderen Seite fällt jedoch der lange Zeitraum von sieben Monaten ins negative Gewicht.
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Auch war der sehr schlechte psychische und physische Zustand der Geschädigten bei ihrer Befreiung zu berücksichtigen. Nicht zuletzt habe sich auch die Vorspiegelung falscher Tatsachen hinsichtlich des Urlaubs strafschärfend ausgewirkt. Sollten auch Sie gegen ihren Willen in einem Pflegeheim festgehalten werden oder planen, Ihre Angehörigen entsprechend unterzubringen, stehen wir Ihnen für eine umfassende rechtliche Beratung gerne zur Seite! Heimunterbringung gegen den willen des betroffenen staaten. berichtete ebenfalls über den Fall.
Weiterführende Literatur Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) – Taskforce Patientenautonomie (2016) Eckpunkte für die Regelung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern – mit Erläuterungen. Nervenarzt 87: 311–314 CrossRef
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