Die Kanzlei Image Law Rechtsanwälte hat kürzlich einen unserer Mandanten anwaltlich angeschrieben. In dem Anwaltsschreiben wird Schadensersatz gefordert. Es geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern zum Nachteil der AFP Agence Frane-Presse GmbH. Die AFP Agence France-Presse GmbH aus Berlin hält laut Anwaltsschreiben die ausschließlichen Lizenzrechte für Deutschland an den in der Abmahnung abgedruckten Lichtbildern. Diese soll unser Mandant auf dem von ihm betriebenen Blog eingebunden haben, ohne dass er zuvor eine entsprechende Lizenz erworben habe. Die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages sei urheberrechtswidrig und begründe einen Schadensersatzanspruch. Dieser berechne sich anhand der üblicherweise von AFP geforderten Bildhonorare und belaufe sich daher auf 490, 00 €. Da unser Mandant es unterlassen habe, die Bildquelle des Fotos anzugeben, verdoppele sich der Betrag auf insgesamt 980, 00 €.
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Image Law Abmahnung Society
Von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
10. 9. 2021 |
Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung
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Vorsicht! Abmahnung der Kanzlei Image Law wegen Verwendung nicht lizenzierter Fotografien für die ddp Media GmbH
Abmahnung erhalten? Wie wir durch mehrere Mandatierungen erfahren haben, mahnt die Kanzlei Image Law derzeit im Auftrag der ddp Media GmbH wegen angeblichen Lizenzverletzungen (Verwendung nicht lizenzierter Fotografien) ab. Es wird vorgeworfen, dass die Fotografien durch den Empfänger der Abmahnung ohne Lizenzierung online genutzt wurden. seit 2008 bei
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden
Was fordert die Kanzlei Image Law? Die Rechtsanwälte der Kanzlei Image Law verlangen unter Fristsetzung, dass die von der Abmahnung Betroffenen
Schadensersatz in Höhe der entgangenen Lizenzgebühr und Rechtsanwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe zahlen
Sowie den Ausgleich bereicherungsrechtlicher Ansprüche Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?
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Der Schaden für die Nutzung wird aufgrund der Lizenzanalogie berechnet und ein Zuschlag für das Unterlassen eines Bildquellennachweises hinzufügt. Die Rechtsanwaltskosten bemessen sich nach dem von den Rechtsanwälten festgesetzten Streitwert. So wird letztendlich zur Erledigung der Sache die Zahlung einer Geldsumme gefordert. Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Image Law Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt. Empfehlung: Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie: die Urheberrechtsverletzung eingestehen und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten. Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung).
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Früher mahnte die Kanzlei ksp, nunmehr mahnt die Kanzlei Image Law im Auftrag der ddp media GmbH Webseitenbetreiber wegen unerlaubter Nutzung von Bildern ab. Betroffene werden in den Abamhnungen zur Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten aufgefordert. Zu Recht? Was fordert Image Law für ddp media GmbH? Auch einige unserer Mandanten erhielten von der ddp media GmbH ein Schreiben wegen der unerlaubten Nutzung von Bildern, an denen die ddp media GmbH ausschließliche Nutzungsrechte innezuhaben behauptet. Anders als üblich bei Urheberrechtsverletzungen, werden die Betroffenen nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern "nur" zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Der Schadensersatz wird dabei auf Basis der MFM Tabelle berechnet. Sind die Forderungen der ddp media GmbH berechtigt? Ob die Forderungen der ddp media GmbH dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind, muss in jedem Einzelfall geprüft Schadensersatz als auch Anwaltskosten sind nur zu zahlen, wenn die ddp media GmbH tatsächlich ausschließliche Nutzungsrechte an dem abgemahnten Bild hat.
Hinzu kommt ein 100%-iger Aufschlag wegen unterlassenen Bildquellennachweises. Wie in allen Abmahnungen gilt hier umso mehr: Ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, richtet sich immer nach dem Einzelfall. Es bedarf der vollständigen Überprüfung der Gesamtumstände eines Falles. So ist einerseits natürlich von entscheidender Bedeutung, ob die gerügte Rechtsverletzung überhaupt tatsächlich begangen wurde. Andererseits stellen sich weitere rechtliche Fragen, wie z. B. ob der geforderte Schadensersatzbetrag dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Sehen Sie sich gerne auch unseren Videobeitrag zu diesem Thema an, in dem Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht) weitere wichtige Hinweise gibt: - Wir raten Personen, denen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, daher grundsätzlich dazu, den gesamten Fall einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht vorzulegen. Dieser sollte den Fall umfassend prüfen und so dann entsprechende Maßnahmen einleiten.