Viele Arbeitgeber konnten oder wollten Arbeitnehmer in den vergangenen Wochen aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht oder nur eingeschränkt beschäftigen. Manche Unternehmen haben daher Kurzarbeit eingeführt. Unternehmen, die dies nicht konnten oder wollten haben den Arbeitnehmer teilweise angewiesen, weniger Stunden zu arbeiten und möchten nun, dass die Stunden nachgearbeitet werden. Arbeitsrecht bei Minusstunden – Ursachen, Risiken, Rechtssicherheit. Doch kann der Arbeitgeber dies überhaupt verlangen? Für den Fall, dass die Parteien des Arbeitsverhältnisses keine wirksame Vereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos vereinbart haben ist dies regelmäßig nicht möglich. Der Arbeitgeber kann nicht einfach das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer verlangen. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht beschäftigen kann oder will, dann muss er den Arbeitnehmer regelmäßig trotzdem uneingeschränkt bezahlen. Die ausgefallenen Stunden muss der Arbeitnehmer auch regelmäßig nicht nacharbeiten. Wenn der Arbeitgeber dies verlangt, ohne die Stunden (erneut) zu bezahlen, kann der Arbeitnehmer dies regelmäßig verweigern.
- Arbeitsrecht bei Minusstunden – Ursachen, Risiken, Rechtssicherheit
- Minusstunden: Was darf der Arbeitgeber, was nicht?
Arbeitsrecht Bei Minusstunden – Ursachen, Risiken, Rechtssicherheit
Hatte dieses Poblem schon zweimal. Und sollte Dein Arbeitgeber Dir nach der Kündigung Ärger bereiten, so kannst Du immer noch zu einem RA gehen. #8
Wenn der Ag keine Arbeit hat für Dich, Du aber eine bestimmte Stundenzahl erbringen mußt, aber nicht kannst, weil keine Arbeit da ist, hat Dein AG Pech.. Das ist nur sein Problem. LG
Barbra2
Pflegedienstleitung
#9
Bei unserem PD wird jegliche Weiterbildung als Arbeitszeit anerkannt. Das heißt du musst die Stunden sowiso nicht nacharbeiten. Sondern berechnest dem Arbeitgeber stattdessen 10 Arbeitsstunden die Woche. Der Arbeitgeber hat dich schließlich für die Ausbildung vorgeschlagen und deshalb muss das als Arbeitszeit anerkannt werden, schließlich kommt das seinem PD zugute. Minusstunden: Was darf der Arbeitgeber, was nicht?. Beim Arbeitsgericht kannst du dich kostenlos (vor 5 Jahren war das so)einmalig von einem Anwalt beraten lassen, ruf dort einfach an und frage nach den Sprechzeiten. Einfach nur um eine geschickte Strategie aufzubauen. Ich kann mir vorstellen das dein Arbeitgeber aus Wut über deine Kündigung, auf die Idee kommt das Gehalt für die (seiner Meinung nach) Minus Stunden zu kürzen und ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt.
Minusstunden: Was Darf Der Arbeitgeber, Was Nicht?
Sprich: Er hat zu wenig gearbeitet, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. In der Praxis sammeln sich Minusstunden meist an durch:
verspätete Arbeitsbeginne
Überziehen der Mittagspause
private Erledigungen während der Arbeitszeit
vorgezogenen Feierabend
Aber auch bei der Arbeitszeit gilt: Ohne Konto kein Minus. Werden in Ihrer Firma keine Arbeitszeitkonten geführt, gibt es theoretisch keine Minusstunden. Bei sogenannter Vertrauensarbeitszeit gleichen Sie eine längere Pause oder einen früheren Feierabend einfach selbstständig aus, indem Sie an einem anderen Tag länger arbeiten. Übrigens: Minusstunden verfallen nicht. Sie können sie nur loswerden, indem Sie sie nacharbeiten. Wofür der Arbeitgeber keine Minusstunden anrechnen darf
Es kommt allerdings vor, dass auf Arbeitszeitkonten Minusstunden unrechtmäßig stehen, weil sie nicht in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegen. Nicht anrechnen darf der Arbeitgeber Minusstunden
bei Krankheit: Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Das ist im Arbeitsrecht klar geregelt: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen ausfallen und sich ordnungsgemäß krankgemeldet haben, dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen.
Darf der Arbeitgeber Minusstunden vom Lohn abziehen? Ja, allerdings nur, wenn du mit den Minusstunden gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Dies kann der Fall sein, wenn du …
mehr Minusstunden ansammelst, als laut Vertrag erlaubt sind. Minusstunden nicht im vereinbarten Zeitraum ausgleichst. weniger arbeitest als vertraglich vorgesehen. Will dir dein Arbeitgeber Minusstunden vom Gehalt abziehen, obwohl er diese selbst zu verantworten hat, ist dies nicht rechtens. Anders sieht es aus, wenn du in dem Zeitraum der Minderarbeit eine zusätzliche Tätigkeit in einem anderen Unternehmenaufgenommen hast. In diesem Fall ist dein Arbeitgeber berechtigt, dir die Minusstunden aus deiner eigentlichen Tätigkeit vom Lohn abzuziehen. Dürfen Minusstunden mit Urlaub verrechnet werden? Minusstunden können nicht mit Urlaub verrechnet werden. Vor allem kurz vor Ende des Ausgleichszeitraums kommst du vielleicht auf die Idee, Minusstunden einfach mit dem Urlaub zu verrechnen, anstatt sie nachzuarbeiten.