Im Anschluss prüften beide Ministerien sie auf die Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz. Diese Prüfung konnte innerhalb von vier Wochen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Startseite - Pflegeausbildung. Die Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wurden in vollem Umfang erfüllt. Konkrete Vorschläge für die neue Pflegeausbildung Zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans für die berufliche Ausbildung in der Pflege wurde im November 2018 eine Fachkommission für die Dauer von fünf Jahren eingesetzt. Das Gremium besteht aus elf ehrenamtlichen pflegefachlichen, pflegepädagogischen und pflegewissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider. Die von der Kommission erarbeiteten Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen.
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Die neu zu gestaltende Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) soll mit den notwendigen Verordnungsermächtigungen durch das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG), die Thüringer Pflegeberufezuständigkeitsverordnung (ThürPflZustVO), den Erlass zur Geeignetheit der Ausbildungsbetriebe und die Thüringer Schiedsstellenverordnung (ThürSchiedsVO-PflBG) geregelt werden. Die bundesrechtlichen Festlegungen zur generalistischen Pflegeausbildung werden schulrechtlich durch entsprechende Ausführungsbestimmungen in einer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule – dreijährig - konkretisiert.
Die Rahmenpläne enthalten zudem umfassend Hilfestellungen für die Umsetzung durch die Pflegeschulen und die Ausbildungseinrichtungen. Die Rahmenpläne werden mindestens alle fünf Jahre auf Ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls anpasst.