Die Wissensdatenbank enthält Handlungsempfehlungen zum SGB II in einer thematischen Gliederung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umgang mit Ausnahmen und Sonderfällen. Neue Beiträge und Korrekturen finden Sie in der Änderungshistorie. Alle Beiträge lassen sich mit der Expertensuche am Seitenende durchsuchen. Zudem werden Tipps zur Nutzung angeboten.
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Wer hat Anspruch auf einen Mehrbedarf? Für einen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährungen müssen Bezieher von Hartz IV-Leistungen gemäß § 21 SGB II zwei wichtige Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen krankheitsbedingt auf eine Ernährung angewiesen sein, die teurer ist als eine übliche Vollkost. Sind Sie jedoch lediglich krankheitsbedingt in Ihren Essgewohnheiten eingeschränkt, haben aber keine zusätzlichen Kosten, steht Ihnen auch kein Anspruch auf Mehrbedarf zu. Sie müssen sich aufgrund einer Krankheit besonders ernähren. Fachkraft für das Aufgabengebiet SGB XII Job Neu-Isenburg Hessen Germany,Government. Religiöse oder ethische Gründe führen nicht zu einem Anspruch auf Mehrbedarf. Bei der Beantragung des Mehrbedarfs müssen Sie ein ärztliches Attest beifügen. Aus diesem muss hervorgehen, um welche Erkrankung es sich handelt und welche Ernährungsweise erforderlich ist. Zudem ist es ratsam, den Beginn der Krankheit ebenfalls anzugeben. So kann Ihnen der Mehrbedarf auch rückwirkend gewährt werden. Für welche chronischen Erkrankungen gibt es einen Mehrbedarf?
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So sollten Menschen, die an Zöliakie leiden, keine glutenhaltigen Produkte zu sich nehmen. Da die Ersatzprodukte aber meist teur sind, haben Betroffene Anspruch auf den Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung. Voraussetzungen für den Anspruch auf Mehrbedarf
Ein Anspruch auf den Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung besteht, wenn eine chronische Krankheit besteht, die eine spezielle, teure Kost erforderlich macht, oder eine solche Krankheit droht. Der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den besonderen Ernährungsanforderungen muss per ärztlichem Attest beim Jobcenter nachgewiesen werden. Daraus muss hervorgehen, um welche Erkrankung es sich handelt und welche Ernährungsweise inklusive der Mehraufwendungen dadurch erforderlich sind. Zudem muss der Beginn der Krankheit aufgeführt sein, so dass der Mehrbedarf ggf. Fachliche hinweise sgb ii download. auch rückwirkend gewährt werden kann. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Liste der Krankheiten, bei denen ein Anspruch auf einen solcher Mehrbedarf besteht, deutlich gekürzt.
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Weitere Krankheiten, die keinen Mehrbedarf rechtfertigen, sind zum Beispiel:
Gicht
Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfette)
Hypertonie (Bluthochdruck)
Hyperurikämie (Erhöhung der Harnsäure im Blut)
Kardiale oder renale Ödeme (Gewebswasseransammlung bei Herz- oder Nierenkrankheiten)
Leberinsuffizienz (Leberversagen)
Neurodermitis (Überempfindlichkeit von Haut und Schleimhäuten auf genetischer Basis)
Ulcus duodeni (Geschwür im Zwölffingerdarm)
Ulcus ventriculi (Magengeschwür)
Auch hier ist die Liste nicht abschließend. Es sind aber die häufigsten Beispiele für Krankheiten bei denen kein Mehrbedarf gewährt werden sollte. SGB II Dienstanweisungen - Harald Thomé. Sonderfall: Laktoseintoleranz
Die Laktoseintoleranz stellt eine solche Stoffwechselerkrankung da. In der Vergangenheit wurde für dies Erkrankung ein Mehrbedarf bewilligt. Nunmehr entscheiden die Gerichte jedoch in den meisten Fällen zu Lasten der Hartz IV-Leistungsberechtigten (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az. : L 6 AS 403/14). Grund hierfür ist, dass heutzutage vielfältige laktosefreie Produkte die Milch, Joghurt und Käse in den Supermärkten erhältlich sind.
Die Stelle ist unbefristet in Voll- oder Teilzeit (min. 75%) zu besetzen. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist mit mehr als 15. 000 Mitarbeitenden einer der größten Arbeitgeber der Region. Unter Website finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Arbeiten bei der und für die Landeshauptstadt Stuttgart. Das Sachgebiet Planung und Steuerung stellt den ca. 220 persönlichen Ansprechpartner * innen des Jobcenters alle notwendigen Arbeitsmittel und Prozesse für eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung zur Verfügung. Fachliche hinweise sgb ii en. Hierzu gehören auch der beratungsprozessorientierte Formularbestand und die Bereitstellung fachlicher Vorgaben. Ihre Aufgabenschwerpunkte: federführende Erstellung und Fortschreibung von fachlichen Vorgaben im jobcenterinternen Wissensmanagement zur Sicherstellung von rechtmäßigen Entscheidungen beim Einsatz aller Eingliederungsleistungen federführende Erstellung und Fortschreibung des gegenwärtigen Formularbestandes zur Erbringung von Eingliederungsleistungen Beratung von Fach- und Führungskräften Konzeption und Durchführung von fachlichen Schulungen Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.