Eine Ausnahme bildet jedoch die Bewerbung bei einer Gewerkschaft (analog: einer Partei). In diesem Fall darf der Arbeitgeber nachfragen, ob der Bewerber in einer Gewerkschaft organisiert ist. Vermögensverhältnisse
Das private Vermögen des Arbeitnehmers hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Unter Umständen kann diese Frage aber erlaubt sein, wenn sich der Bewerber auf eine Position bewirbt, bei der er mit Unternehmenskapital wirtschaften muss. Auch in Branchen, in denen es hin und wieder zu Bestechungen und Bestechungsversuchen kommt, kann die Frage erlaubt sein. Aktuelle Personalfragebögen zum Download. Vorstrafen
Mögliche Vorstrafen gehören in die Privatsphäre des Bewerbers und sind daher im Vorstellungsgespräch tabu. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme, wenn es einen klaren Bezug zur ausgeschriebenen Position gibt: Vermögensdelikte bei Bankangestellten oder wiederholte Verkehrsdelikte bei Taxi- und Kraftfahrern dürfen abgefragt werden. Wie kann ich mich bei unzulässigen Fragen verhalten? Stellt der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage, muss der Bewerber sie nicht beantworten.
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Eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung soll verhindert werden. Nur wenn es eine wichtige Voraussetzung für den Beruf ist, darf ein Arbeitgeber fragen, ob der Bewerber unter körperlichen oder seelischen Problemen leidet, die ihn bei der Erfüllung der Aufgaben beeinträchtigen könnten. Gesundheit und Krankheiten
In den meisten Fällen ist die Gesundheit Privatsache und geht Arbeitgeber nichts an. Auch hier kann es jedoch Ausnahmen geben. Bei möglicherweise ansteckenden Krankheiten muss das Unternehmen informiert werden, damit der Fürsorgepflicht für die anderen Angestellten nachgegangen werden kann. Schwangerschaft
Die Frage wird Bewerberinnen immer wieder gestellt – ist aber unzulässig. Sowohl im Jobinterview als auch auf dem Personalfragebogen. Im Vorstellungsgespräch dürfen Sie auf die Frage sogar lügen. Das gilt selbst für den Fall, dass sich eine Bewerberin auf eine Stelle zur Schwangerschaftsvertretung bewirbt
Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder Partei
Diese Frage ist unzulässig, da sie Gewerkschafts- und Parteimitglieder benachteiligen könnte.
Diese Möglichkeit nutzen Personaler, jedoch bleibt das Risiko, dass sich die Bewerber oder Mitarbeiter im Nachhinein auf das AGG beziehen und ihr Recht einfordern.